top of page

Dringend nötig: Ein neues Einwanderungsgesetz

Ulrich Vosgerau und FAGULON


In der gegenwärtigen Praxis in Deutschland ermöglicht nur die Straftat einer illegalen Einreise, verbunden mit der Straftat der Vertuschung der eigenen Identität den Zugang zu unbegrenzter Rundum-Versorgung auf Kosten des Steuerzahlers. Eine legale Möglichkeit, in den Genuss dieser sehr attraktiven und zeitlich unbegrenzten Alimentierung zu kommen, gibt es praktisch nicht, denn die Beantragung und Gewährung des Asylstatus vom Ausland aus ist nur in sehr seltenen Fällen möglich und erfolgreich. Das ist ein deutscher Sonderweg, der von vielen anderen demokratischen Staaten kategorisch abgelehnt und unterbunden wird. Dies gilt nicht nur für China und die südostasiatischen Staaten, sondern auch für osteuropäische Länder und viele der alten westlichen Demokratien. Um dieses Paradox aufzulösen und den dadurch entstehenden (sehr verständlichen) Migrationsmagnet abzuschalten, ist ein modernes und praktikables Einwanderungsgesetz dringend vonnöten. Auch könnte so der ständige Bruch nationaler und internationaler Gesetze, der eine akzeptierte Folge der Migrationspolitik der Bundesregierung ist, endlich der Vergangenheit angehören.


Zitat 1: "Die USA, Kanada, Australien oder Neuseeland suchen sich vorab sorgfältig aus, wer überhaupt das Land betreten darf, wer hingegen illegal und eigeninitiativ einreist, hat deswegen keine Folgeansprüche (eben: auf Durchführung eines mehrstufigen Asylverfahrens), sondern wird ohne Diskussion ausgeschafft, schon um den rechtlich geschuldeten Zustand wiederherzustellen. Rein rechtlich gesehen, ist dies logisch und die deutsche Abweichung davon schwer zu erklären. Denn die illegale Einreise beziehungsweise der illegale Aufenthalt, das heißt Einreise und Aufenthalt ohne Pass und Visum durch Bürger von Staaten, die der Visumspflicht unterliegen, sind auch in Deutschland Straftaten (§ 95 Aufenthaltsgesetz).


Daher ist es rechtslogisch kaum zu begründen, dass gerade und nur die Begehung einer Straftat zu wertvollen Folgeansprüchen, eben auf Durchführung eines mehrstufigen Asylverfahrens, und, bei Nichtbestehen eines Asylanspruches, weiterhin auf Gewährleistung von subsidiärem Schutz, führt, Ansprüche, die anders und »legal« gar nicht erworben werden könnten. Denn ein Botschaftsasyl gibt es nicht, man muss also, wenn man Asyl will, schon rechtswidrig in die Bundesrepublik einreisen, und dann schmälert die Illegalität der Einreise jedenfalls nicht die Erfolgschancen im Asylverfahren, denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das eigentliche Problem ist aber eher ein rechtspraktisches und nicht ein rechtstheoretisches. Nur politisch Verfolgte genießen Asylrecht, sonstige Einwanderer nicht.“

Ulrich Vosgerau, Die Herrschaft des Unrechts. Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien, Kopp Verlag, 2018, Seite 38-39



Zitat 2: "An dem wenig durchdachten Festhalten am subjektiv-klagbaren Asylrecht des Grundgesetzes scheitert auch seit Jahren eigentlich die Einführung eines echten Einwanderungsgesetzes, mit dem Deutschland den Wettbewerb um die besten wissenschaftlichen und technischen Köpfe, die besten Handwerker, die besten Pflegekräfte der Welt endlich aufnehmen könnte. Solange natürlich das Hauptproblem der Einwanderungspolitik der (vergebliche) Versuch der Minimierung unerwünschter Einwanderung in die Sozialsysteme ist, die eben über das Asylrecht erfolgt, kann man parallel dazu kaum ein Einwanderungsgesetz durchsetzen, das unter Umständen neue, weitere und parallele subjektive Ansprüche und Rechtsschutzmöglichkeiten beinhalten würde für unerwünschte Einwanderer, die aber eben nun einmal hier sind.


Ein echtes Einwanderungsgesetz müsste vielmehr den Zweck haben, festzulegen, wer überhaupt herkommen darf. Dann würde also endlich der demokratisch legitimierte Gesetzgeber diejenigen Entscheidungen treffen, die in Deutschland seit Jahrzehnten von den Einwanderern ganz alleine getroffen, durch illegale Einreise und Stellung eines Asylantrages umgesetzt und durch Familienzusammenführung und

Eheschließungen im Heimatland vertieft und verewigt werden. Ein echtes Einwanderungsgesetz, zum Beispiel mit einem Punktesystem nach kanadischem Vorbild, hat daher die Abschaffung des subjektiven Grundrechts auf Asyl zur Voraussetzung.

Das Festhalten am bisherigen System ist hingegen gefährlich."

Ulrich Vosgerau, Die Herrschaft des Unrechts. Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien, Kopp Verlag, 2018, Seite 71

Comentarios


bottom of page