top of page
  • Marc DeSargeau und FAGULON

Praktikable Alternativen zum "Ermächtigungsgesetz"



1. Die Verantwortlichen auf allen Ebenen brauchen Zahlen, welche die Wirklichkeit abbilden, statt sie zu dramatisieren. Hierzu müssen die in den Punkten 1. – 5. Dieses Textes (1) dargestellten Maßnahmen umgesetzt werden. Nur so können Daten erfasst werden, die die Wirklichkeit abbilden, statt unberechtigte Panik zu erzeugen.


2. Weg vom Tabu und vom ängstlichen Schweigen! Die Angst vor dem Beifall von der „falschen“ Seite verhindert die Identifikation vieler Hotspots. Man fürchtet einen Aufschrei von Wutbürgern und Politikern aus (angeblich) rechten Ecken, der so lauten könnte: „Das ganze Land wird eingesperrt und Hundertausende werden ruiniert, nur weil sich Migranten und Menschen in Parallelgesellschaften nicht an die Regeln halten können oder wollen!!“ Die monatelangen PEGIDA-Demonstrationen sind noch in guter Erinnerung. Es geht also die Angst um, dass sich auch die Querdenker-Demos solche Slogans auf die Fahnen schreiben würden. Das rechtfertigt jedoch nicht, die Augen vor der Wirklichkeit zu verschließen.

Weil der allergrößte Teil der Menschen, die sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, keine oder nur sehr milder Symptome hat (2,3), entsteht eine Situation, in welcher sie unwissentlich viele andere anstecken können. Dies gilt besonders in beengten Wohnverhältnissen, bei bildungsfernen Bevölkerungsschichten und bei Menschen mit ausländischen Wurzeln, deren Kultur und Religion ständige Zusammenkünfte in großen Gruppen unverzichtbar erscheinen lassen. Zudem können diese Menschen sich in der Regel nicht ins sichere Homeoffice zurückziehen. Hohe Fallzahlen sind tatsächlich in ethnisch relativ homogenen Wohngebieten von Menschen mit Migrationshintergrund und von Migranten aus Armuts- und Krisenregionen anzutreffen. Von dort kommen auch die allermeisten COVID-19 Fälle und Intensivpatienten (4). Das Tabu um diese Tatsache muss endlich gebrochen werden.

Wie sogar der sonst oft „politisch korrekte“ Lanz in Schweden vor Ort feststellte, sind die dortigen großen Ausbrüche in Altenheimen ganz wesentlich durch die Pflegekräfte verursacht worden, die aus Wohngebieten stammen, in denen fast nur Migranten leben. Sie haben sich dort angesteckt und trugen das Virus zu den Alten. In Deutschland dürfte dies vielfach genauso geschehen sein (5), obwohl belastbare Untersuchungen hierzu geflissentlich unterblieben sind.

Aufgrund der geringen Zahl von Erkrankungen von Kindern hat man lange die Illusion verbreitet, dass sie sich nicht anstecken könnten und das Virus auch nicht weitergeben würden. Es war also ein Tabu, systematisch Kinder in KITAs und Schulen zu testen. Man hätte innerhalb von Tagen herausfinden können, dass die Mär von der Corona-freien Schule falsch war. Dieses Narrativ wurde jedoch gebraucht, um die Schulen offen halten zu können. Jeder weiß doch aus eigener Erfahrung, wie schnell sich Kinder mit Atemwegserkrankungen – also auch den anderen Corona-Viren anstecken! Man hätte also nicht einmal testen müssen, um darauf zu kommen, dass dies natürlich auch für SARS-CoV-2 der Fall ist.

Weiterhin gibt es Betriebe und Schulen, die sich als Hotspots erwiesen haben (z.B. Tönnies). Problematisch sind auch überbelegte Heime für Wanderarbeiter u.ä. Niemand hat sich erstaunlicherweise bisher um Maßnahmen gekümmert, Virus-Aerosole in überfüllten Bussen, Straßenbahnen und Fahrstühlen zu vermeiden. Möglich wäre dies - neben der Pflicht zum Tragen der wirklich schützenden Masken mit kationischen Fasern (z.B. 6) - auch durch eine Begrenzung der Zahl der Passagiere, starke Durchlüftung und Sprechverbot.


3. Massenweise Selbsttests in kurzen Abständen sind ein wichtiges Instrument, um die unwissentliche Weitergabe der Infektion zu verringern. Anfangs dachte man, ansteckend wären nur solche Menschen, die erkennbar krank sind. Leider hat sich herausgestellt, dass sich die Virusmenge bei symptomlos Infizierten nicht von derjenigen unterscheidet, die bei Menschen auftritt, die Krankheitsymptome aufweisen (2,3). Zum Teil haben scheinbar gesunde Menschen sogar eine Viruslast, die extrem hoch ist (2). Sie sind die klassischen Superspreader. Inzwischen weisen viele Hometests einigermaßen zuverlässig akute SARS-CoV-2 Infektionen mit hoher Virusmenge nach. Allerdings darf man nicht übersehen, dass alle rund 230 Schnelltests nur eine einfache Registrierung besitzen, die auf Herstellerangaben basiert. Belastbare Prüfungen dieser Angaben fanden nicht statt. Das Ergebnis: Es gibt deutliche Qualitätsunterschiede. Es wäre an der Zeit, vergleichende Sensitivitäts- und Spezifitätsteste von Amts wegen durch das PEI vorzunehmen und nur diejenigen Tests zum Verkauf zuzulassen, die eine hohe Spezifität und Sensitivität aufweisen.

Allerdings können die Hometests und Schnelltests eine gerade beginnende Infektion noch nicht anzeigen. Deshalb ist eine Wiederholung im Abstand von 2-3 Tagen nötig. Die ständigen Tests in kurzen Abständen in Firmen, Behörden, Geschäften und Schulen sind deshalb von zentraler Bedeutung, um die unwissentliche Weitergabe der Infektion zu stoppen. Dadurch werden auch viele Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung überflüssig. Kostenlose oder billige Tests und eine kleine Mühe ermöglichen eine große Befreiung.

Schnelltests haben glücklicherweise nicht die extreme Empfindlichkeit der PCR, welche auch noch Spuren längst überstandener Infektionen anzeigt und deshalb Menschen manchmal unnötig in Quarantäne bringt. Die Hometest-Versionen sind leicht und ohne unangenehme "Tiefenbohrungen" in der Nase durchführbar. Wenn ein Selbsttest also positiv ist, hat diese Person in der Regel so viel Virus im Nasen-Rachenraum, dass andere angesteckt werden können. Natürlich sollte das Resultat noch durch PCR und eine ärztliche Untersuchung bestätigt werden, um falsch positive Ergebnisse auszuschließen und damit ggf. eine Therapie eingeleitet werden kann. Nur so kann eine Quarantäne wirklich gerechtfertigt werden.


4. Übertragung aller Verantwortlichkeiten von Bund und Ländern auf die regionalen Fachleute und Entscheidungsträger. Nur die Bürgermeister, Landräte, Gesundheits- und Sozialämter sowie Schulverwaltungen haben die nötigen Kenntnis der Besonderheiten ihrer Region und das Vertrauen vieler Menschen die dort leben. Sie können deshalb mit viel höherer Wahrscheinlichkeit Ausbreitungsquellen von Infektionen lokalisieren und isolieren. Dazu müssen die in (1) erwähnten Daten und Methoden herangezogen werden. Die bisherigen Verfahren sind hierfür wenig geeignet. Diese Personen sind auch diejenigen, die mit intelligenten und auf die lokalen Gegebenheiten zugeschnittenen Lösungen das öffentliche und geschäftliche Leben reaktivieren können, ohne ihre Mitbürger zu gefährden.

Aus diesem Grund ist es so absurd, dass mit der neuen Gesetzgebung z.B. das großartige und erfolgreiche Tübinger Modell und viele andere lokale Maßnahmepakete zerstört werden. Man darf nie alle Eier in einen Korb legen – besonders dann nicht, wenn dieser an einem sehr dünnen Faden hängt. Leider ist das bei den bundeseinheitlichen Maßnahmen der Fall, weil in vielen Ländern nachgewiesen wurde, dass Lockdown, Ausgangssperren und Maskenpflicht praktisch keinen Effekt auf die Ausbreitung der Infektion haben (7, 8, 9). Gegenteilige Behauptungen ignorieren meist die natürlichen Zyklen auf- und abschwellender Infektionsraten. Es ist also zu erwarten, dass der erhoffte deutliche Effekt des neuen Gesetzes nicht eintritt und man gleichzeitig die vielen sinnvollen Alternativen zerstört hat. Insofern wirkt das neue Gesetz der trotzigen und beratungsresistenten Matrone im Kanzleramt wie ein Elefant im Porzellanladen. Dadurch wird diesen Ansätzen – wie in Tübingen – auch die Möglichkeit genommen, einen wissenschaftlich fundierten Nachweis ihrer Effektivität zu führen. Die begleitenden Studien von Universitäten sind wertlos geworden, weil sie nicht zu Ende geführt werden können. So können die Befürworter der neuen Gesetzgebung leicht behaupten, es wäre ja schon absehbar gewesen, dass diese Ansätze nichts gebracht hätten.

Natürlich lässt sich das massenweise Testen (mit guten und validierten Schnelltests) in Tübingen nicht auf Großstädte und andere Regionen übertragen. Bezüglich der unter Punkt 2. genannten Problemregionen ginge das aber durchaus und zwar dann, wenn man statt der Peitsche der Strafen und Restriktionen den Anreiz von Vorteilen und Möglichkeiten schafft, so wie in Tübingen. Diese bestehen z.B. in Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten, aber auch in der Aufhebung von Restriktionen bei Familientreffen oder religiösen Zusammenkünften.


5. Eingrenzung der Ausbreitung der Infektion in den Hotspots. Zu der unter 4. beschriebenen exklusiven Verantwortlichkeit der lokalen Sachkenner muss es auch gehören, die Impfprioritäten eigenständig festzulegen. Praktisch bedeutet dies, allen Menschen in Hotspots ein Impfangebot zu machen, völlig unabhängig von anderen Kriterien. Dieser Personenkreis muss zudem mit wirklich schützenden Masken, also solchen mit kationischen Fasern, ausgestattet werden. Nur diese Masken binden das Virus nahezu vollständig aus dem Aerosol und inaktivieren es danach zu 100% (6). Sie sind teurer, können aber bis zu 200mal verwendet werden, so dass ihr Einsatz sogar noch wesentlich billiger ist als derjenige der gegenüber Aerosolen nahezu wirkungslosen FFP-2 Masken, die der Gesundheitsminister für 4 Milliarden eingekauft hat und die eigentlich nach 1-2 Stunden Tragezeit immer wieder durch neue ersetzt werden müssten.

Warum sollte der Bund nicht eine vergleichsweise lächerliche Summe von 20-30 Millionen Euro ausgeben, um alle Menschen in Problembezirken kostenlos mit den einzig wirksamen Masken zu versorgen? Auch hier kann der Anreiz zu deren Nutzung darin bestehen, dass alle Einkäufe und der Zutritt zu Verkehrsmitteln nur noch mit diesen Masken erlaubt werden. Zusätzlich muss – besonders in Wohngebieten von Migranten und bildungsfernen Bevölkerungsschichten – eine intensive persönliche Aufklärung durch Mitarbeiter der Gesundheits- und Sozialverwaltungen ggf. unter Einbeziehung von Ärzten und Schwestern angeboten werden.

Um die Ausbreitungsherde könnte in bestimmten Fällen eine regionale Quarantäne gelegt werden. Mit anderen Worten, Menschen aus diesem Wohngebiet dürfen für einen Zeitraum von 2-3 Wochen dieses Areal nur mit einem negativen Corona-Antigentest oder nach erfolgter Impfung verlassen. Für alle anderen Menschen der entsprechenden Stadt oder des Landkreises werden dann keine wesentlichen Einschränkungen mehr benötigt.


6. Öffnung aller Orte, an denen man sich (fast) nicht anstecken kann. Das bedeutet, Öffnung aller Kinos, Theater, Museen, Geschäfte und Restaurants, die entweder durch einen schnellen Luftaustausch die Bildung von infektiösen Aerosolen ausschließen oder durch eine begrenzte Zahl von Besuchern/Kunden den gleichen Effekt erreichen. Inzwischen ist zudem nachgewiesen, dass in diesen Bereich bereits ohne solche Maßnahmen im Frühjahr 2020 nur selten Ansteckungen beobachtet wurden (10). In geschlossenen Räumen ohne Luftaustausch können sich Aerosole über Stunden halten, auch wenn ein infektiöser Mensch diesen schon lange verlassen hat. Mindestabstände sind hier also sinnlos. Insofern dürfte die Öffnung von Nachtclubs und engen Bars problematisch werden.

Es müssen alle Beschränkungen für den Aufenthalt im Freien aufgehoben werden. Im Gegenteil, die Menschen müssen ermutigt werden, sich so lange und so viel wie möglich im Freien aufzuhalten. Hier können sich niemals hohe Aerosol-Konzentrationen anreichern. Verweilverbote sind geradezu lächerlich. Ebenso müssen sämtliche Auflagen bei Demonstrationen – insbesondere Mindestabstand und Maskenpflicht – aufgehoben werden, weil hier eine Ansteckung so gut wie ausgeschlossen ist, solange nicht ein frisch Infizierter andere laut anschreit oder abküsst. Das kommt aber kaum vor, wie die Videos der Demonstrationen beweisen. Eine solche Art der Ansteckung ist zudem bei einer Positivrate von 1:1000 extrem unwahrscheinlich. Dass nächtliche Ausgangssperren nicht nur nachweislich unwirksam, sondern angesichts der gut dokumentierten Tatsachen zur Ausbreitung von Infektionen geradezu absurd sind, ist aufgrund der praktischen Erfahrungen offenkundig (7).


7. Statt bequemer Schnelligkeit: Vermeidung von vielen Nebenwirkungen der Impfungen. Sie sind gegenwärtig 25mal bzw. 40mal häufiger sind als bei Grippe-Impfungen (11, 12). Das ist alarmierend und basiert vermutlich u.a. auf einem medizinischen Kunstfehler, der im Interesse einer schnellen und kostengünstigen Durchimpfung gemacht wird. Er besteht darin, dass man aus Unkenntnis in eine bereits bestehende Immunreaktion „hineinimpft“ und das Immunsystem dadurch zu überschießenden Reaktionen anregt.

Diese Gefahr kann einerseits durch die Testung aller Impfwilligen vor der Impfung verhindert werden. Dabei muss festgestellt werden, ob eine vorangegangene (unentdeckte) SARS-CoV-2 Infektion vorliegt. Hierzu ist es nötig, parallel eine PCR und einen Antikörpertest durchzuführen. So kann vermieden werden, dass das – durch eine Vorinfektion bereits sensibilisierte - Immunsystem nach einer Impfung extrem stark reagiert. Dies macht jüngere Menschen vielleicht einige Tage arbeitsunfähig. Bei älteren, multimorbiden Personen kann diese Reaktion aber auch zum Tode führen. Die vielen Todesfälle nach Impfungen in Altenheimen beweisen es (5).

Bei Impfungen mit einem Adenovirus-Vektor muss man zusätzlich auf anti-Adenovirus-Antikörper testen. Der Grund: viele Menschen haben sich mit ähnlichen Adenoviren schon einmal infiziert. Das Immunsystem kennt sie also und reagiert entsprechend stark. Menschen, die viele Antikörper gegen das zur Impfung verwendete Adenovirus haben, müssten deshalb mit einem RNS-Impfstoff immunisiert werden. Aus dem gleichen Grund darf man die zweite Impfung eigentlich auch nicht mit dem gleichen Adenovirus-Vektor (wie bei AstraZeneca) durchführen. Bei Sputnik V wird das berücksichtigt. Nur so kann eine überschießende Reaktion des bereits sensibilisierten Immunsystems ausgeschlossen werden.

Es gibt aber auch Nebenwirkungen, die durch o.g. Maßnahmen nicht verhindert werden können und die bei Impfungen mit den RNS- oder DNS-Genfähren generell nicht zu vermeiden sind. Sie verbleiben nicht nur im Muskel, sondern verteilen sich über die Blutgefäße auch im Körper. Weil daraufhin viele Zellen die Gen-Fähre aufnehmen und danach das Spike-Protein des Virus an der Oberfläche tragen, werden sie von den sogenannten zytotoxischen T-Zellen attackiert. Diese sind oft schon vor der Impfung vorhanden und ruhen meist in den Lymphknoten. Wie kommt das? Wir sind fast alle schon gegen SARS-CoV-2 "geimpft". Das liegt daran, dass unser Immunsystem die anderen Corona-Viren schon lange kennt, die ganz ähnlich aussehen. So entsteht die sogenannte Kreuzreaktivität der Erkennungsregionen der T-Gedächtniszellen mit SARS-CoV-2. Deshalb gibt es auch so wenig Menschen, die Symptome oder schwere Erkrankungen entwickeln.

Diese Gedächtniszellen "erwachen" nun und erkennen das Spikeprotein auf der Oberfläche der Zellen, denen der Bauplan hierfür durch die Gen-Fähre des Impfstoffs verabreicht wurde. Die zytotoxischen T-Zellen schneiden dann kleine Löcher in die Membran, was die Zellen zu Platzen bringt. Das kann in vielen Organen geschehen und vielfältige Nebenwirkungen auslösen. Wenn dies mit Zellen der Gefäßwände geschieht, entstehen Verletzungen, die Blutgerinnsel auslösen können. Thrombosen entstehen dadurch, dass sich größere Klümpchen ablösen und schließlich Gefäße verstopften. Zudem gibt es neue Daten, die zeigen, dass Zellen, welche das Spike-Protein produzieren, sehr effektiv mit Zellen verschmelzen können, die den passfähigen Rezeptor (ACE-2) tragen (13). So bilden sich Riesenzellen, die bald platzen und ebenfalls für Nebenwirkungen verantwortlich sein können.

Aufgrund eines aktuellen "Rote Hand" Briefes von AstraZeneca kommt noch ein weiteres Risiko hinzu (14). Offenbar wurden bei allen Geimpften mit Thrombosen auch Autoantikörper gegen den Plättchenfaktor 4 (PF4) gefunden. Damit einher geht der Abfall der Zahl der Blutplättchen, weil sie verklumpen und Thrombosen auslösen. Da es sich hier um eine Autoimmunreaktion handelt, kann sich auch bei anfänglich milden Reaktionen das Problem im Laufe der Zeit verschlimmern, wenn die Bildung dieser Antikörper - z.B. durch die Infektion mit ähnlichen SARS-Viren - stimuliert wird. Man müsste also eigentlich alle Menschen vor der AstraZeneca-Impfung auch auf eine bereits existierende Immunreaktion gegen PF4 testen, um diese Gefahr auszuschließen. Weitere Erläuterungen dazu sind hier zu finden (15).


8. Übergang zu Impfungen mit gentechnisch hergestellten, reinen Antigenen und sukzessives Auslaufen der Impfungen mit Gen-Transportern. Entgegen der ursprünglichen Annahme hat sich inzwischen herausgestellt, dass es nicht nötig ist, den komplizierten Weg einer Impfung über Gentransporter zu gehen. Einerseits, weil sie weder Neuinfektionen verhindern, noch sehr lange wirken. Es ist allerdings schon ein großer Erfolg, dass schwere Erkrankungen vermieden werden können. Das reine, gentechnisch hergestellte Spike-Protein von SARS-CoV-2 reicht nach intelligenter „Verpackung“ bereits aus, um eine starke Immunreaktion hervorzurufen. Das haben zahlreiche Publikationen, aber auch weit fortgeschrittene klinische Studien bewiesen (16). Zudem lassen sich die wichtigen Teile solcher Proteine billig herstellen und schnell mit den Mutanten versehen, die in den neuen SARS-CoV-2 Varianten auftreten und die gegenwärtig verwendeten Impfstoffe teilweise wirkungslos machen (17). Ein weiterer Vorteil liegt in der Tatsache begründet, dass solche Proteine gefriergetrocknet und ohne Kühlung an jeden Ort der Welt transportiert werden können (18).


Fazit:

Es gibt viele wissenschaftlich begründete und rationale Möglichkeiten der realistischen Analyse der Situation und der Einführung wirksamer Maßnahmen. Ein Ermächtigungsgesetz zur Etablierung weit reichender Vollmachten für die Einführung sinnloser und z.T. schädlicher Maßnahmen ist deshalb zu verurteilen. Die Argumentation der Schlafwandler in Politik und Medien bezieht sich (unausgesprochen) auf ein einziges Kriterium. Das lautet: „…aber es machen doch alle so!!“ (16).





コメント


bottom of page