top of page
Marc DeSargeau und FAGULON

Absurde Gesetze im US-Sexualstrafrecht


Passive Lügen durch Beschmutzung von angeblichen Straftätern durch blickdichte Wände von schwarzem Rauch

In vielen Ländern liegt das sogenannte Schutzalter, d.h. die Altersgrenze über der sexuelle Kontakte in der Regel nicht mehr strafbar sind, bei 14 Jahren. Darunter sind Deutschland, Russland, Italien, Serbien u.a. Vor 1999 lag es in Spanien sogar bei 12 Jahren, wurde dann aber sukzessive auf 16 Jahre erhöht. In Malta gilt immer noch die Grenze von 12, in einigen islamischen Ländern ist sie sogar auf den frühesten Beginn der weiblichen Pubertät, also auf 9-10 Jahre festgelegt.


Wirklich absurd ist dagegen die Situation in den USA. In vielen Bundesstaaten liegt das Schutzalter bei 16 Jahren, andere haben es jedoch auf 17 und sogar auf 18 Jahre angehoben. Selbst wenn beide Partner einvernehmlich und verliebt Sex hatten, reichen wenige Wochen vor Erreichen der Altersgrenze aus, um daraus den Straftatbestand einer Vergewaltigung zu machen („statutory rape“). Das kann schreckliche Konsequenzen haben. Es drohen nicht nur mehrjährige Haftstrafen, sondern auch die lebenslange Stigmatisierung als Sexualverbrecher, der während der Bewährungszeit keine Kontakte zu Jugendlichen haben darf, nicht einmal in der Nähe von Schulen wohnen kann. Allerdings kommt es darauf an, wo das „Verbrechen“ begangen wurde, denn die Altersgrenzen unterscheiden sich in den Bundesstaaten.


Die in den Medien überall hysterisch und unkritisch angeprangerten „Sexualverbrechen“ von Epstein und seinen hochrangigen Politiker-Freunden an „Minderjährigen“ wären in fast allen Ländern der Welt völlig straffrei, da die angeblichen Opfer zwischen 16 und 18 Jahren alt waren. Besonders absurd ist die schon 30 Jahre andauernde Verfolgung und Diffamierung von Roman Polanski wegen eines einvernehmlichen Sexualkontaktes mit einem jungen Mädchen. Ähnliche Vorwürfe werden Woody Allen durch eine wütende Ex-Partnerin immer wieder vor die Füße geworfen, bis sich schließlich Film-Produzenten und Festivals zähneknirschend von ihm distanzieren müssen. „Me too“ ist eben ein wundervolles Instrument für rachsüchtige Frauen. In anderen Teilen der Welt kann man darüber nur lachen.


In den Medien gilt in diesem Zusammenhang das Prinzip „schuldig, weil beschuldigt“. Dem sind schon unzählige Prominente zum Opfer gefallen, u.a. weil sie sich weigerten, hohe Schweigegelder zu zahlen, die ihre „Opfer“ für Jahre finanziell saniert hätten. Meist liegen die "Verfehlungen" Jahrzehnte zurück, bis sich die "Opfer" plötzlich und tränenreich daran erinnern. Wer hier Zweifel anmeldet, wird öffentlich diffamiert.


Zitat aus: Die Religion der Überkompensationen, Marc DeSargeau, FAGULON-Verlag 2021


Opmerkingen


bottom of page