So wie sich auf dem Bild die Baumstämme stapeln, häufen sich in den Gerichten die Akten, zu denen diesen Stämme wohl bald verarbeitet werden. Es sind in einem erschreckenden Ausmaß Bagatellen, die eigentlich überhaupt nicht vor einem Richter landen müssten. Die Folge dieser Überlastung der Gerichte mit Nichtigkeiten beschreibt Jens Gnisa schonungslos in seinem Buch:
Zitat 1:
"Veraltete Vorschriften werden eben nicht angewandt, na gut. Aber schlimm wird es, wenn solche Marginalien zu großen Belastungen des Rechtswesens führen. Etwa das Schwarzfahren. Das könnte man auch ganz anders lösen als durch das Strafrecht. In Paris und London kommt man ohne Ticket gar nicht auf den Bahnsteig. Bei uns ist das anders. Die Verkehrsbetriebe haben sich genau ausgerechnet, was solche Zugangsbeschränkungen kosten würden. Sie sind teuer, billiger kommt es die Verkehrsbetriebe, wenn sie die Kosten dem Steuerzahler aufbürden, über seine Justiz.
Das System wird nur dadurch gerettet, dass in fast allen Verkehrsbetrieben der Täter erst ab der dritten Tat angezeigt wird. Der Aufwand für die Justiz ist gleichwohl gigantisch. Allein in Berlin wurden im Jahr 2015 über 13 000 Personen wegen Schwarzfahrens von der Justiz abgeurteilt."
Jens Gnisa, Das Ende der Gerechtigkeit, Ein Richter schlägt Alarm, Verlag Herder, 2017, Seite 145
Zitat 2:
"Beim Amtsgericht etwa hat ein Richter für eine Mietsache 193 Minuten, für eine Strafsache beim Einzelrichter 157 und für eine Jugendstrafsache 137 Minuten. Wohlgemerkt: Vom Eingang bis zum Urteil. So kann man den gesamten Personalbedarf der Justiz messen. Denn nun muss man nur noch die Fälle zählen, mit den jeweiligen Werten multiplizieren und erhält so das benötigte Personal. Schon über den Ansatz lässt sich streiten. Kann man die Arbeit eines Richters oder Staatsanwalt wirklich in Minuten messen? Bei der industriellen Produktion von Autos, Pizza oder Schrauben mag das möglich sein, aber bei Juristen? Schon Handwerker schreiben Extrastunden auf, wenn Schwierigkeiten aufgetreten sind, die nicht zu erwarten waren. Kennt jemand aber literarische Werke, die unter Minutenangaben gefertigt wurden oder Erfindungen? So etwas lässt sich kaum sicher prognostizieren.
Trotzdem haben sich die Richter und Staatsanwälte darauf eingelassen, um endlich einmal nachzuweisen, dass sie eben keine Zeit zu viel haben. Und so kam es dann zur Überraschung der Regierungen auch. Es steht nun fest, dass bundesweit 2000 Richter und Staatsanwälte fehlen. Da man sie aber nicht einstellen mag, rechnet man einen Zuschlag auf ihre Arbeitsleistung auf, von durchschnittlich zehn Prozent. Der Strafrichter hat dann für den Fall eben nicht 157 Minuten, sondern 143 Minuten- oder er arbeitet eben über die festgesetzten Stunden hinaus."
Jens Gnisa, Das Ende der Gerechtigkeit, Ein Richter schlägt Alarm, Verlag Herder, 2017, Seite 138
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