top of page
  • Ulrich Vosgerau und FAGULON

Trickreiche Verhinderung von Abschiebungen


Fast jeder der Migranten hat ein Handy und kommuniziert mit der Heimat und in den sozialen Medien. So ist in kurzer Zeit überall bekannt geworden, dass es in Deutschland nicht nur eine vergleichsweise luxuriöse Daueralimentierung (Wohnung, Krankenversicherung und Lebenshaltungskosten auf Hartz IV-Niveau, dazu Kindergeld etc.) gibt, sondern auch sehr einfache Möglichkeiten existieren, eine Abschiebung nach der wahrscheinlichen Ablehnung des Asylantrages dauerhaft zu verhindern. Es ist verständlich, dass sowohl afrikanische junge Männer als auch Flüchtlinge aus Krisengebieten des Nahen und Fernen Ostens diese Möglichkeit nicht verpassen möchten. Wären wir selbst in der gleichen Situation würden wir es genauso machen. Besonders dann, wenn unsere Familie sich hoch verschuldet hat, um die großen Summen aufzubringen, welche die Schlepperbanden fordern. Man muss also auch deshalb in Deutschland bleiben, um den Verwandten schließlich durch legale oder illegale Arbeiten das geborgte Geld zurückzahlen zu können und sie eventuell auch dauerhaft zu unterstützen. Das sind alles keine unehrenhaften, sondern verständliche Motive. Allerdings entstehen dadurch erhebliche, kaum lösbare Probleme im aufnehmenden Land, wie man nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen europäischen Ländern feststellen kann. Welche Methoden mit sicherem Erfolg angewandt werden, um eine Abschiebung zu verhindern, fasst Vosgerau in den nachfolgenden Zitaten zusammen.


Zitat 1: "Die meisten Abschiebungen scheitern indessen schon einfach an der Tatsache, dass die abzuschiebenden Asylbewerber keine Ausweispapiere bei sich hatten. Etwa 80 Prozent der in Deutschland angekommenen Flüchtlinge haben zwar nie ihr Mobiltelefon, wohl aber ihre Ausweispapiere in den Wirren der Flucht verloren, etliche hatten sie allerdings vorher mit dem besagten Mobiltelefon noch abfotografiert, und so konnte man dann in manchen Fällen immerhin ihre Identität feststellen – auch wenn dies noch nicht die fehlenden Ausweispapiere ersetzt. Ohne Ausweispapiere kann nämlich schlechterdings keine Abschiebung durchgeführt werden, notfalls muss der Herkunftsstaat dazu entsprechende Ersatzdokumente ausstellen, und das tun eben nicht alle Herkunftsstaaten, und man kann sie letztlich auch nicht dazu zwingen. Auch muss vor dem Versuch der Abschiebung jedenfalls die Identität erst einmal geklärt sein, und das ist ohne Ausweispapiere eben normalerweise nicht möglich.


Das wissen die Asylbewerber natürlich – und können sich über die sozialen Netzwerke darüber informieren – und vernichten ihre Pässe. Dann wird eine Ausschaffung gegen ihren Willen nicht mehr möglich sein, das wiederum hat die Bundesregierung gewusst und auch die Bundespolizei, und trotzdem wurde, offensichtlich rechtswidrig, niemand zurückgewiesen. Selbst bei Vorhandensein sämtlicher Papiere und Dokumente setzt eine Abschiebung aber immer auch die Kooperation des Herkunftsstaates voraus, der eben des Willens sein muss, seine eigenen Staatsbürger überhaupt zurückzunehmen. Dies ist etwa bei Staaten wie Afghanistan, Pakistan und mehreren nordafrikanischen Nationen vielfach nicht der Fall, Insgesamt 17 Staaten, vor allem in Afrika, verweigern weithin die Zusammenarbeit, bislang gehören dazu auch Marokko und Algerien (die gleichwohl ja jetzt zu »sicheren Herkunftsländern« erklärt werden sollten).

Von Rechts wegen und realistisch muss man sagen: Sie sind gekommen, um zu bleiben, wie ihre Asylverfahren ausgehen, ist eigentlich egal. Bereits zum 30. Juni 2016 hielten sich insgesamt etwa 1,5 Millionen Ausländer in Deutschland auf, die entweder Asyl beantragt haben (bei derzeit offenem Verfahrensausgang) oder die subsidiär schutzberechtigt sind oder aber aus anderen Gründen geduldet werden müssen. Aber auch seit der Schließung der Balkan-Route reisen weiterhin etwa 15 000 Asylbewerber über faktisch offene Grenzen nach Deutschland ein, also knapp 200 000 im Jahr." Wie viele Personen darüber hinaus in Deutschland einfach untergetaucht sind, ist naturgemäß völlig unbekannt."

Ulrich Vosgerau, Die Herrschaft des Unrechts. Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien, Kopp Verlag, 2018, Seite 66-67


Zitat 2: "Es gibt zahlreiche rechtliche Abschiebehindernisse, so beispielsweise:

· den Duldungsanspruch aufgrund eines verfestigten Aufenthalts allein infolge der Dauer des Asylverfahrens,

· die konkrete Gefahr von Folter oder erniedrigender Behandlung,

· die Gefahr der Todesstrafe im Heimatland,

· erhebliche Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit ebendort,

· die Beeinträchtigung des Ehe- oder Familienlebens, das heißt, wer als Asylbewerber in Deutschland geheiratet und/oder ein Kind gezeugt hat, darf auf jeden Fall bleiben,

· Reiseunfähigkeit wegen Krankheit

· die Notwendigkeit einer dringenden medizinischen Behandlung (auch wenn dadurch nicht unmittelbar Reiseunfähigkeit impliziert wird), die im Heimatland nicht möglich wäre,

· der Asylbewerber befindet sich in Ausbildung,

· oder einfach: Der Asylbewerber randaliert im Flugzeug, dann muss der Pilot die Beförderung ablehnen (safety first), und die Abschiebung ist gescheitert,

· bei Familien fehlt auf einmal ein minderjähriges Kind.


Bereits Ende Juni 2016 hielten sich 549 209 Personen mit dem Status »Asylantrag rechtskräftig abgelehnt« in der Bundesrepublik Deutschland auf, die große Mehrheit jedoch legal, das heißt, sie haben - aus einem der eben aufgezählten Gründe

- mindestens Duldungsstatus."

Ulrich Vosgerau, Die Herrschaft des Unrechts. Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien, Kopp Verlag, 2018, Seite 64-65






bottom of page