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  • Jens Gnisa und FAGULON

Verirrt im Labyrinth der Rechtssysteme


Neben der Überlastung des Justizsystems durch Bagatellfälle, Asylantenklagen und Mammutprozesse kommt noch ein weiterer Hemmschuh für eine effektive und einheitliche Rechtssprechung hinzu: Das Labyrinth unterschiedlicher Gesetze und Vorschriften und Zuständigkeiten auf der Ebene der Länder, des Bundes und der EU. Dies gibt nicht nur Nahrung für immer neue Revisionsprozesse (an denen die Anwälte wunderbar verdienen und die sie deshalb lieben), sondern führt auch zu widersprüchlichen Entscheidungen, welche die Betroffenen mehr oder weniger ratlos zurücklassen.


Zitat 1: "Hilfreich wäre dabei auch, wenn die EU-Behörden nicht immer neue Regelwerke produzierten, sondern sich auf den Rahmen beschränken und den einzelnen Staaten dann die Festlegung der Details überlassen. Auch was die europäischen Gerichtsbarkeiten betrifft, müssen Vereinfachungen getroffen werden. Es gibt nämlich ein kaum noch zu überschauendes Nebeneinander der obersten Gerichte, die sich alle zu ähnlichen Thematiken äußern: Der Europäische Gerichtshof legt die EU-Grundrechtecharta aus, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Menschenrechtskonvention und das Bundesverfassungsgericht die Grundrechte. Alle Regelwerke sind aber sehr ähnlich. Wenn das Bundesverfassungsgericht etwas hat durchlaufen lassen - Beispiel Vorratsdatenspeicherung -, kann der Bürger immer noch eines der beiden anderen Gerichte anrufen.


Das führt zu teilweise widersinnigen Urteilen, worauf der Journalist Wolfgang Janisch in der Süddeutschen Zeitung hingewiesen hat. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 ist ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Schulen nur dann zulässig, wenn ansonsten der Schulfrieden gefährdet ist. Der Europäische Gerichtshof hält es aber 2017 in zivilrechtlichen Arbeitsverhältnissen für zulässig, dass sich ein Unternehmen weltanschaulich neutral geben will und deshalb Kopftücher verbietet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat es schließlich als legal angesehen, Burkas selbst bei einem Sparziergang durch einen Park zu verbieten. Das passt nicht zusammen."

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Solche widersprüchlichen Entscheidungen versteht der Bürger nicht ich auch nicht. Hier muss das Verhältnis zwischen den Gerichten besser geordnet werden.

Jens Gnisa, Das Ende der Gerechtigkeit, Ein Richter schlägt Alarm, Verlag Herder, 2017, Seite 264


Zitat 2: Der Föderalismus wird für unser Rechtswesen immer mehr zum Problem, denn er sorgt für unterschiedliche Standards, schwere Reibungsverluste in der Justiz und sogar Sicherheitslücken. 16 Bundesländer, die Bundesrepublik als Ganzes und fünf verschiedene Gerichtsbarkeiten (ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungs-, Finanz- und Sozial- sowie Arbeitsgerichtsbarkeit) ergeben einen kaum noch zu überschauenden juristischen Flickenteppich und damit auch sehr unterschiedliche rechtsstaatliche Leistungsangebote für den Bürger. Das muss sich ändern.

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Beispiel Strafermittlung und die Gefahrenabwehr: Die 16 Verfassungsschutzämter und 16 Landeskriminalämter (LKAS) sind in ihrer Leistungsfähigkeit extrem unterschiedlich. Dies sorgt für Sicherheitslücken. Der Generalbundesanwalt beauftragt deshalb gar nicht erst alle mit Ermittlungen. Das gemeinsame Terrorabwehrzentrum in Berlin, in dem diese Behörden Informationen austauschen, ist ein richtiger Weg, kann aber nur ein Anfang der besseren Zusammenarbeit sein.

Jens Gnisa, Das Ende der Gerechtigkeit, Ein Richter schlägt Alarm, Verlag Herder, 2017, Seite 265


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