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  • Marc DeSargeau und FAGULON

Wahlrecht nur mit Wählerführerschein?



„Wenn also die 3 bis 6 Millionen Menschen, die innerhalb eines Zeitraumes von wenigen Jahren den Wahlführerschein erwerben könnten, sich mit ausreichenden Kenntnissen für einen Wahlkreis-Kandidaten entscheiden, dann ist dies im Sinne der obigen Definition sehr viel demokratischer als das gegenwärtige Verfahren. Dieses ist nämlich nur eine Pappfassade, ein Potemkin'sches Dorf. Dahinter verbirgt sich wenig oder nichts. Die Besitzer eines Wählerführerscheins entscheiden im Interesse der nichtwählenden Mehrheit des Volkes viel kompetenter und damit besser, als diese es jemals könnte.


Das Volk ist nicht immer weise. "Demokratische" Mehrheitsentscheidungen aller Bürger sind nicht immer die besten Lösungen eines Problems. Was alle sagen, ist längst nicht immer richtig! Es war deshalb zunächst eine gute Idee, (fast) alle politischen Entscheidungen im Verlaufe einer Legislaturperiode auf die Parlamente und Parteien zu verlagern. Steht jedoch eine große Zahl von Menschen zur Verfügung, die einen Wählerführerschein erworben haben, ist es möglich, Volksentscheide wieder zu einem wichtigen Element der Demokratie zu machen. Dabei ist es völlig unnötig, dass das gesamte Wahlvolk entscheidet. Auch hier müssen aus den eben von mir genannten Gründen diejenigen ausgeschlossen werden, die keinen Wählerführerschein besitzen. Zudem ist es auch nicht nötig, dass alle Menschen, die ein solches Dokument erwerben konnten, sich an einer Volksabstimmung beteiligen.


Es reicht völlig aus, wenn eine relativ begrenzte Zahl zertifizierter Wähler stellvertretend für alle anderen ihr Votum zu Einzelfragen abgibt. Wichtig ist nur, dass die Auswahl der Teilnehmer so erfolgt, dass sie hinsichtlich aller wichtigen Eigenschaften die gesamte Bevölkerung widerspiegeln.


Wenn man also solche Verfahren anwendet, um einen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung mithilfe der Auswahl von 20.000 bis 50.000 Bürgern mit Wählerführerschein abzubilden, dürften die Ergebnisse solcher repräsentativer Volksentscheide die Interessenlage aller Bürger recht verlässlich abbilden. Mit einer wesentlich geringeren Zahl von repräsentativen Wählern lassen sich zudem Volksentscheide auf regionaler Ebene schnell und kostengünstig durchführen.


Wenn die Auswahl der Teilnehmer eines repräsentativen Volksentscheiders unter den Besitzern eines Wählerführerscheins erfolgt ist, werden diese benachrichtigt und mit den entsprechenden Detailinformationen versorgt. Gleichzeitig stehen ihnen Diskussionsforen und direkte Rückfragemöglichkeiten zur Verfügung, um eine kenntnisreiche Entscheidung zu erleichtern. Da es hier auf ein bestimmtes Spektrum von Personen und eine ausreichende Zahl von repräsentativen Wählern ankommt, besteht für die ausgewählten Inhaber von Wahlführerscheinen eine Wahlpflicht. Dies ist noch leichter zu rechtfertigen, als die Pflicht zum Schöffendienst, die bereits gesetzlich verankert ist. Der Grund hierfür liegt in den Steuererleichterungen bzw. erhöhten Transferzahlungen, die den zertifizierten Wählern gewährt wurden. Sie sind also sowohl gesetzlich als auch moralisch leicht zu verpflichten, an repräsentativen Volksentscheiden teilzunehmen.


Wie bei der bereits diskutierten neuen Form der Parlamentswahlen können solche repräsentativen Volksentscheide über das Internet ausgeführt werden. Niemand muss mehr Wahlzettel drucken oder Wahllokale einrichten und betreiben. Zudem können den ausgewählten Personen auf diesem Wege leicht alle relevanten Informationen zugänglich gemacht werden. In der Regel werden sie - aufgrund ihrer Vorbildung als Inhaber eines Wählerführerscheines - in der Lage sein, diese zu verstehen und zu bewerten. So wird die Wahl völlig vom Austausch inhaltsleerer Phrasen befreit. Es zählen nur noch die Fakten und deren Bewertung aus der jeweiligen Perspektive des qualifizierten Wählers.“


Zitat aus: Marionetten, Neo-Stalis und Monsterwellen, Marc DeSargeau, FAGULON-Verlag 2021

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