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  • Ulrich Vosgerau und FAGULON

Wie kam die Rundum-Versorgung der Asylanten zustande?


Es ist vielen Deutschen nicht zu vermitteln, warum illegal eingereiste Migranten, von denen rund 80% ihre Ausweisdokumente (nicht aber ihre Handys) "verloren" haben, um ihre Abschiebung unmöglich zu machen, von der umfassenden Unterstützung deutscher Bedürftiger durch Hartz VI, Kindergeld u.a. Zusatzleistungen profitieren sollten. Dadurch wird - zusammen mit der Erfahrung, dass ein abgelehnter Asylantrag unwichtig ist, weil man trotzdem bleiben kann - ein enormer Migrationsmagnet erschaffen. Natürlich wollen Hunderttausende dann nur noch nach Deutschland, während sie in Italien z.B. mit 3,50 Euro pro Tag abgespeist, d.h. eigentlich dem Verhungern preisgegeben werden. Nur die in Deutschland oft verteufelten Zäune der Balkanstaaten und die türkische Begrenzung der Migration nach Griechenland haben Deutschland vor einer Flut weiterer Millionen Migranten gerettet. Man muss dazu sagen, dass die Motive der Migranten - besonders wenn sie aus Kriegsgebieten kommen - durchaus verständlich sind. Es ist jedoch für ein Land nicht möglich, riesige Mengen von Menschen aus einem anderen (ja eigentlich religiös feindlich gesinnten) Kulturkreis aufzunehmen, deren Bildung kaum eine Integration erlaubt. Die meisten von ihnen werden also unbegrenzt Transferempfänger sein und sich in Ghettos und Parallelgesellschaften unter ihresgleichen versammeln. Es war also durchaus richtig, wenn zunächst versucht wurde, diesen enormen Anreiz zu Migration zu begrenzen und eine freiwillige Ausreise nach Ablehnung des Asylantrages durch schlechte Lebensbedingungen zu forcieren. Das Bundesverfassungsgericht hat dies jedoch schließlich unmöglich gemacht.


Zitat: "Einen der in diesem Zusammenhang beschrittenen Wege könnte man die „sozialpolitische Lösung“ nennen, und sie bestand darin, im Zusammenhang mit dem seinerzeitigen Asylkompromiss und als dessen »leistungsrechtlicher Annex« auch den Sozialhilfeanspruch der Asylbewerber gründlich zu reformieren und ihnen nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu gewähren und nicht mehr, wie inländischen (und keineswegs nur deutschen) Langzeitarbeitslosen, nach dem Sozialgesetzbuch XII. Das bedeutete, sie bekamen fast kein Geld mehr, nur noch Sachleistungen; und dass weiterhin deutsche Asylbewerberheime, wo ganze Familien in einem Zimmer zusammenleben und sämtliche sanitäre Einrichtungen kollektiv zu nutzen sind, weit hinter den Ansprüchen zurückbleiben, die ein inländischer Hartz-IV-Empfänger geltend machen kann, dürfte hinlänglich bekannt sein.


Es war der Versuch, Asylbewerber, wenn man sie eben in aller Regel schon nicht abschieben konnte, zur freiwilligen Ausreise kraft Miserabilität der Lebensbedingungen in Deutschland zu bewegen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies dann auch noch für rechtens gehalten: nur inländische Sozialhilfeempfänger hätten einen soziokulturellen Grundbedarf, der neben dem physischen Sattwerden auch eine bescheidene Teilnahme am sozialen Leben in der Gemeinschaft ermöglichen müsse. Bei Asylbewerbern sei hingegen noch nicht heraus, ob sie sich integrieren sollten, vielleicht müssten sie ja alsbald wieder das Land verlassen, und bis dahin könnten sie ruhig in ihren Asylbewerberunterkünften abwarten und den ihnen dort ausgehändigten Reis essen.


Das Bundesverfassungsgericht hat indessen bereits mit Urteil vom 18. Juli 2012 die »sozialpolitische Lösung« beendet, indem es die pauschale Schlechterstellung der Asylbewerber gegenüber einheimischen Hartz-IV-Empfängern für verfassungswidrig erklärte. (Ein sprunghafter Anstieg der Asylbewerber zumal aus den Balkan-Staaten war dann allerdings die Folge - dort wird die Rechtsentwicklung in Deutschland stets aufmerksam verfolgt.) Ich finde dieses Urteil vollkommen richtig. Schon rechtstechnisch gesehen, gilt: Das Sozialrecht dient nicht der Steuerung von Einwanderungsbewegungen, dazu ist allenfalls das Einwanderungsrecht da. Auch ist es eines Rechtsstaats unwürdig, erst Leute, die man eigentlich gar nicht haben will, über die Grenze zu lassen, um sie dann so schlecht zu behandeln, dass sie möglichst freiwillig wieder gehen. Es ist doch eigentlich ganz einfach, und wird auf der ganzen Welt so praktiziert: Wen der Staat nicht im Land haben will, den darf er nicht hineinlassen, wen er aber hinein lässt, den hat er ordentlich zu behandeln."

Ulrich Vosgerau, Die Herrschaft des Unrechts. Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien, Kopp Verlag, 2018, Seite 69-70


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