top of page
  • Marc DeSargeau und FAGULON/Epoch Times

Bestrafe einen und erziehe tausende


"Juristischer Widerstand der Betroffenen verstärkt die Abschreckung, selbst wenn er erfolgreich ist. Natürlich ist es in einigen Fällen hilfreich, auch Vertreter der Mainstream Medien zu animieren, die Geschichte der jeweiligen Hassrede oder der „Fake News“ und die eigenen Reaktionen darauf zu thematisieren. Auf diese Weise wird die Wirkung der Strafaktionen wesentlich vergrößert.

Hunderttausende erfahren so von der Schnelligkeit und Strenge der Zensoren und werden verängstigt. Ihr Mut, politisch unkorrekte Äußerungen auf sozialen Medien zu machen oder im Kreis der Arbeitskollegen zu äußern, wird immer geringer.


Das ursprüngliche Motto: „Bestrafe Einen und erziehe Hunderte!“ kann auf diese Weise in „Bestrafe Einen und erziehe Hunderttausende“ umgewandelt werden. Dies hat in der DDR und den anderen sozialistischen Ländern zum Beispiel durch das Kaltstellen von unliebsamen Schriftstellern hervorragend funktioniert.


Klagen? Sind wünschenswert und kostenlose Propaganda

Klagen gegen Zensurmaßnahmen in sozialen Medien sind in vielfacher Hinsicht wünschenswert. Einerseits wird durch die Berichterstattung über solche Klagen in den sozialen Medien und in Zeitungen, im Fernsehen und im Rundfunk die bedrohliche Botschaft der allgegenwärtigen Zensur noch weiter verbreitet.


Da sich Prozesse oft über mehrere Instanzen und damit jahrelang hinziehen, ist diese Drohung also ständig präsent, was einer kostenlosen Propaganda entspricht. Andererseits sind die Ergebnisse solcher Prozesse in jeder Hinsicht lächerlich. Wenn dem Kläger Recht gegeben wird, kann ein längst vergessenes Posting oder Video erneut auftauchen. Keiner interessiert sich mehr für den Inhalt.


Genauso verhält es sich mit der Aufhebung einer Sperre. War diese zeitlich begrenzt, ist die entsprechende Person schon seit Monaten oder Jahren wieder online. Handelt es sich um eine der (seltenen) dauerhaften Löschungen von Accounts, dann haben sich die Betroffenen schon lange andere Plattformen gesucht oder unter anderem Namen bzw. mithilfe von Accounts von Freunden ein ähnliches Podium aufgebaut.


Zudem hat der Ausgang solcher Prozesse keinerlei Auswirkungen auf zukünftige Zensurmaßnahmen, weil es ja keine klare Definition von „Hate Speech“ und „Fake News“ geben kann. Also können die Zensoren völlig unbeeindruckt vom Ausgang solcher Prozesse weiter arbeiten, denn jeder Fall ist in seiner Art einzigartig, sodass keine juristischen Präzedenzfälle entstehen können, auf die man sich bei zukünftigen Klagen berufen könnte.


Und dann kann der Blogger finanziell ausbluten

Schließlich ist noch ein weiterer Vorteil von Klagen zu erwähnen: Die finanzielle Ausblutung unliebsamer Blogger, Youtuber und anderer Aktivisten auf den sozialen Netzwerken. Viele Anwälte sind nur allzu gern bereit, potenziellen Klienten die Aussichten einer Klage in rosigen Farben zu beschreiben, weil ihre Gebühren unabhängig vom Erfolg die gleichen sind. In ihrer Wut werden sich einige Kläger auf diese Verführung einlassen und hoffen, mit ihren letzten Ersparnissen und einigen Spenden wenigstens die Kosten eines erstinstanzlichen Prozesses bestreiten zu können. Es ist deshalb relativ leicht, diese Personen in den finanziellen Ruin zu treiben, indem man in Berufung geht oder den Prozess durch Gutachten und Gegengutachten in die Länge zieht....


Selbstzensur durch Angst funktioniert auch in Deutschland

Mithilfe eines neuen Gesetzes werden die obigen Empfehlungen auch in der Bundesrepublik durchgesetzt. Hier finden sich alle Elemente der Erzeugung von Selbstzensur durch Angst wieder, die bereits in den sozialistischen Ländern jahrzehntelang perfekt funktioniert haben.


Allerdings geht dieses Gesetz neuartige Wege, die selbst in der DDR und ähnlichen Ländern nie beschritten wurden: Man verlagert die Funktionen des Detektivs, Staatsanwaltes, Richters und Vollstreckers auf einen einzigen Zensor, der zudem noch ein Amateur ohne jede juristische Vorbildung ist und unter Zeitdruck gesetzt wird.


Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet soziale Medien zum Beispiel aufgrund von undefinierten Verstößen wie „Hate Speech“ und „Fake News“ zur schnellen Löschung von Beiträgen und zur Sperrung ihrer Verursacher. So werden massenweise Personen mit unerwünschten Meinungen für viele Wochen blockiert, weil sie mit harmlosen Bemerkungen angeblich gegen „Community Standards“ verstoßen haben sollen.


Im Zweifel immer zu Ungunsten des „Angeklagten“

So können z.B. Bloggern und Internetjournalisten viele Wirkungsmöglichkeiten genommen werden, was zusammen mit anderen Maßnahmen zu ihrem beruflichen Ruin führen kann. Die so erzeugte Dauerangst bei ihnen und bei denen, die diesen Vorgängen zusehen, führt zwangsläufig dazu, dass die Schere im Kopf immer schneller schnippelt und der Flut von nicht „politisch korrekten“ Meinungsäußerungen Einhalt geboten wird.


Um diese neuartige Form der unkontrollierten Privatjustiz unerbittlich zu machen, werden Facebook und den privaten Unterfirmen horrende Strafzahlungen angedroht, die auch deren leitende Mitarbeiter treffen können. Wenn das kein Motiv ist, im Zweifel immer zu Ungunsten der „Angeklagten“ zu entscheiden!


Erstaunlicherweise bleiben viele muslimische Hass-, Terror- und Mordaufrufe unbeanstandet, obwohl dies eigentlich durch den Gesetzestext und die öffentliche Propagierung desselben suggeriert wird."


Zitat aus:


bottom of page