
Kollektive Verantwortungslosigkeit und Amateurgerichtsbarkeit
Die Erschaffung eines neuartigen Systems von kollektiver Verantwortungslosigkeit und Amateurgerichtsbarkeit ist ein Garant für die dauernde Angst und Selbstzensur der Machtlosen.
Um ein ständiges Grundgefühl der Angst bei Menschen zu erzeugen, die in ihren Blogs und Postings in sozialen Netzwerken Meinungen äußern, welche die Umzäunung des Feldes politisch korrekter Diskussionen verlassen, kann man eine Methode ausbauen, die sich bereits in den sozialistischen Ländern bewährt hat. Es handelt sich um die Erschaffung von Systemen kollektiver Verantwortungslosigkeit.
Dies kann durch eine Symbiose von zwei Elementen erschaffen werden.
Die erste Komponente besteht aus Gesetzen, welche abweichende Meinungen unter Strafe stellen. Es ist wichtig, dabei derartig allgemeine Begriffe zu verwenden, dass nahezu jede missliebige Meinung oder Handlung in diesen Rahmen gestellt werden kann.
Das zweite Element besteht aus der Erschaffung von Organisationen, die arbeitsteilig vorgehen: Die erste sucht und sammelt kritische Stimmen, überwacht die dahinter stehenden Personen und meldet diese an eine andere Einrichtung.
Diese führt nun detaillierte Ermittlungen zu aktuellen und früheren Handlungen der entsprechenden Personen und ihrer Freundeskreise durch und leitet die Ergebnisse an eine dritte Organisation weiter. Hier wird nun aufgrund dieser Erkenntnisse und mithilfe der diffusen Gesetzestexte ein Urteil gefällt, gegen das in der Praxis kein wirksamer Einspruch möglich ist.
Auf diese Weise entsteht ein System kollektiver Verantwortungslosigkeit, in welchem sich jede Person, die an der Verurteilung eines Störenfrieds beteiligt war, mit gutem Gewissen darauf berufen kann, pflichtbewusst und regelkonform an einem Puzzleteil gearbeitet zu haben. Welches Gesamtbild daraus entstanden ist, geht sie nichts an. Wenn daraus eine absurde und ungerechte Verurteilung entstanden ist, dann ist das keinesfalls die eigene Schuld.
Von der DDR lernen, heißt siegen lernen
In der DDR und in anderen sozialistischen Ländern wurde die kollektive Verantwortungslosigkeit im oben beschriebenen Sinne perfekt organisiert: Die Staatssicherheitsdienste überwachten und sammelten mit ihren hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeitern Informationen über jeden und alles. Die Staatsanwaltschaften erstellten aufgrund dieser Informationen die Anklagen, welche dann mithilfe der diffus formulierten Gesetze durch ordentliche Gerichte und in einem scheinbar objektiven Verfahren in Strafen verwandelt wurden.
Dieses System kann heute in Deutschland und anderen westlichen Gesellschaften genutzt und durch die Einfügung neuartiger Elemente perfektioniert werden. Zunächst ist es wichtig, neue Gesetze zu erschaffen, welche die bestehenden Regelungen dahingehend ergänzen, dass sie so diffuse Begriffe einführen, dass die unerwünschten Meinungen in diese Kategorien eingeordnet werden können. Hierzu eignen sich z.B. „Fake News“, „Hate Speech“ und „Rassismus“.
Nun erheben sich natürlich sofort zwei Fragen:
1. Wie kann man „Hate Speech“ von der verfassungsrechtlich garantierten freien Meinungsäußerung unterscheiden, besonders dann, wenn diese sehr wütend vorgebracht wird? 2. Wann ist eine Nachricht „Fake News“, insbesondere, wenn es sich um die meist unvollständigen Informationen über neue Entwicklungen handelt?
Die Antwort auf beide Fragen ist sehr einfach, denn sie ist unmöglich. Diese Kategorisierungen entstehen ausschließlich durch den Wahrnehmungsfilter und den Betrachtungsrahmen derjenigen, die solche Begriffe gebrauchen. Insofern kann man den Kolonnen von schnell angeheuerten und billigen Amateurzensoren ganz einfach vorschreiben, alles zu löschen, was ihnen nicht politisch korrekt erscheint."
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