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  • Marc DeSargeau und FAGULON/Epoch Times

Outsourcing an Amateurgerichte


"Um nun schnell gegen unliebsame Meinungen in den sozialen Medien und in Blogs vorgehen zu können, ist es wichtig, die Strafmaßnahmen aus den bestehenden Mechanismen der ordentlichen Gerichtsbarkeit herauszulösen.

Wenn erst Klagen eingereicht werden müssen oder einstweilige Verfügungen beantragt wurden, kann man in den meisten Fällen von langwierigen und teuren Prozesse ausgehen, die in vielen Fällen nicht zum erhofften Erfolg der Unterdrückung unerwünschter Meinungsäußerungen führen werden.


Deshalb ist ein Outsourcing der „Gerichtsbarkeit“ in ein privatwirtschaftliches System kollektiver Verantwortungslosigkeit anzuraten. Diese entsteht, wenn jede der beteiligten Stellen nur im Rahmen ihrer Pflichten an einem Puzzleteil des Gesamtprozesses arbeitet. So kann man sich ganz einfach darauf berufen, keine andere Wahl gehabt zu haben.

Wenn nun noch die Einstufungen von Aussagen in den sozialen Medien als „Fake News“, „Hate Speech“ oder „rechtswidrig“ von Juristen auf Amateure verlagert wird, deren einzige Qualifikation in der gewünschten politischen Einstellung besteht, kann jede politisch unkorrekte Meinungsäußerung leicht unterdrückt werden.


Wenn dem Zensor der Selbstschutz wichtiger ist …

Um nun Druck auf die sozialen Plattformen auszuüben, ist es wichtig, sie mit Sanktionen zu bedrohen, falls sie ihrer Aufgabe nicht oder (nach Meinung des Staates) nur ungenügend nachkommen. Hierzu eignen sich hohe Strafzahlungen, die sowohl dem Unternehmen als auch seinen leitenden Mitarbeitern angedroht werden.


Auf diese Weise wird eine Situation erzeugt, in welcher jedem Zensor der Selbstschutz unendlich viel wichtiger ist, als die Verteidigung der Rechte eines ihm unbekannten Nutzers. Also wird er sich bereits bei dem kleinsten Verdacht für eine Löschung und Sperre entscheiden, um sich nicht selbst angreifbar zu machen.


Wichtige Gummiwand: Keine Begründungen geben, nur Standardfloskeln

Nachdem nun die eigentlich hoheitlichen Aufgaben des Staates der Rechtsprechung auf Gruppen von linksgerichteten Amateuren in privaten Firmen ausgelagert wurden, ist es wichtig, auch alle anderen Elemente eines verfassungsgemäßen Rechtssystems auszuschalten: Es darf außer einer allgemeinen Standardformulierung keine Begründung für die verhängten Sanktionen geben.


Auf diese Weise gibt es auch keine Möglichkeit der Berufung oder des wirksamen Einspruchs. Sollten Beschwerden dennoch erfolgen, müssen sie wirkungslos bleiben. Dies erreicht man am besten, indem man Beschwerdeinstanzen einrichtet, die auf Anfragen oder Einsprüche der sanktionierten Personen mit Standardtexten und Allgemeinplätzen reagieren, z.B. „… wir haben sorgfältig geprüft und sind leider zum gleichen Ergebnis gekommen.“ Auf diese Weise laufen die Protestierer gegen eine Gummiwand.


Die Sub-Sub-Sub-Unternehmer

Es ist entscheidend, dass die Zensorenteams Unterauftragnehmer sind, die privatwirtschaftlichen Dienstleistungsfirmen angehören. Auf diese Weise können sich die großen sozialen Plattformen gegen Klagen und Imageschäden schützen, weil ein eventuelles Fehlverhalten von Zensoren ja dem Dienstleister und seinem Personal angelastet werden muss.


Der Staat ist ebenfalls auf der sicheren Seite, denn er hat ja nur gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, um gefährlichen Wildwuchs in den sozialen Medien einzudämmen. Wie dies nun von den Betreibern dieser Plattformen umgesetzt wird, ist nicht Sache der staatlichen Institutionen."


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