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  • Effektive Maßnahmen gegen Ghettokriminalität

    Rotterdam ist eine der Städte, welche die vor 10 Jahren (angeblich durch Selbstmord) verstorbene Jugendrichterin Kirsten Heisig besuchte, um zu erfahren, wie andere europäische Demokratien mit den Problemen der Ghetto-Kriminalität von Migranten und Menschen mit Migrationshintergrund umgehen. Auf einigen Reisen wurde sie von damaligen Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, Heinz Buschkowsky, begleitet. Heisig wurden deutschlandweit nicht nur durch das kurz nach ihrem Tod erschienene Buch "Das Ende der Geduld" bekannt, sondern auch dadurch, dass sie gegen viele Widerstände versuchte, effektivere Maßnahmen gegen die Kriminalität junger Männer mit Migrationshintergrund in Berlin zu etablieren. Sie stieß dabei auf den hinhaltenden Widerstand der "politisch korrekten" Politbürokratie, die allein schon die öffentliche Diskussion dieses Themas für problematisch hielt. Lieber den Kopf in den Sand stecken, als "Beifall von der falschen Seite" zu erhalten, war das unausgesprochene Motto dieser Amtsträger. Um von den Erfahrungen anderer zu lernen und gleichzeitig neue Argumente für ihre Pilotprojekte zu gewinnen, hat Kirsten Heisig diese Reisen unternommen und ihre Erkenntnisse aufgeschrieben. Zitat 1: "Die Stadtregierung von Rotterdam hat dies offenbar früh erkannt und beschlossen, dass präventive und repressive Maßnahmen miteinander verbunden werden müssen, um erfolgreich gegen Verwahrlosung und Kriminalität bei Jugendlichen vorzugehen. Vernetzung, Datensammlungen und Kooperation in kleinen Einheiten sind die Ansatzpunkte der Strategie. So wurden Interventionsteams gebildet, die folgendermaßen agieren: Beamte der Stadtverwaltung, sogenannte „Stadtmariners", steuern in 13 problembelasteten Gebieten von Rotterdam interdisziplinär zusammengestellte Teams, bestehend aus Mitarbeitern der Sozialbehörden, zu denen auch das Jugendamt gehört, des Ordnungsamtes, der Polizei, der Stadtwerke und der Wohnungsbaugesellschaften. Nicht mehr als 60.000 Einwohner eines Bezirkes unterfallen der Zuständigkeit eines Teams. Die beteiligten Teammitglieder sammeln Hinweise auf Missstände und Daten bezüglich einzelner Straßenzüge, Häuser und Familien. Wenn sich durch die Informationsdichte ein Bild ergibt, das zum Einschreiten Veranlassung bietet, werden die Betroffenen aufgesucht, gegebenenfalls verschafft man sich auch durch richterlichen Beschluss Zutritt zu den Wohnungen." Kirsten Heisig, Das Ende der Geduld, Konsequent gegen jugendliche Straftäter, Verlag Herder, 2010, Seite 169 Zitat 2: "Ändert sich nichts an der Lage, kann bei „sozial unzumutbarem Verhalten" der Umzug in ein anderes Stadtviertel, das mit der Aufnahme der Familie einverstanden sein muss, verbunden mit der Anweisung, den bisherigen Bezirk nicht mehr zu betreten, durchgesetzt werden. Dies ist auf Deutschland schwer zu übertragen, denn es hört sich nun einmal nach Zwangsumsiedlung an. Ich glaube auch nicht, dass diese Praxis in Deutschland einer obergerichtlichen Überprüfung standhielte. Diese sichert, einfach gesagt, jedem Bürger zu, dort wohnen zu können, wo es ihm eben gefällt oder seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht. Anders in den Niederlanden. Dort existiert ein Gesetz zu Sondermaßnahmen der Großstadtproblematik aus dem Jahre 2006, das die freie Wahl des Wohnortes für Bürger einschränkt, die über kein eigenes Einkommen verfügen. Das Prozedere ist folgendermaßen geregelt: Die jeweilige Stadtverwaltung schlägt dem Landesministerium einen Bezirk vor, für den es eine Zuzugsbeschränkung als sinnvoll erachtet, um einer Ghettoisierung vorzubeugen. Das Landesministerium entscheidet. Stimmt es zu, ist ein Zuzug in den betreffenden Stadtteil ohne Wohngenehmigung nicht zulässig. Die Einschränkung der Freizügigkeit wird mit dem Schutz der öffentlichen Ordnung begründet - eine aus meiner Sicht problematische Vorgehensweise. Dennoch: Die grundsätzliche Idee, der Verdichtung sozialer Brennpunkte entgegenzuwirken und im Einzelfall bei Nichteinhaltung von Auflagen dem Ignorieren vorhandener Hilfeangebote repressive Maßnahmen folgen zu lassen, ist aus meiner Sicht ebenso vernünftig wie sachlich geboten." Kirsten Heisig, Das Ende der Geduld, Konsequent gegen jugendliche Straftäter, Verlag Herder, 2010, Seite 170

  • Dringend nötig: Ein neues Einwanderungsgesetz

    In der gegenwärtigen Praxis in Deutschland ermöglicht nur die Straftat einer illegalen Einreise, verbunden mit der Straftat der Vertuschung der eigenen Identität den Zugang zu unbegrenzter Rundum-Versorgung auf Kosten des Steuerzahlers. Eine legale Möglichkeit, in den Genuss dieser sehr attraktiven und zeitlich unbegrenzten Alimentierung zu kommen, gibt es praktisch nicht, denn die Beantragung und Gewährung des Asylstatus vom Ausland aus ist nur in sehr seltenen Fällen möglich und erfolgreich. Das ist ein deutscher Sonderweg, der von vielen anderen demokratischen Staaten kategorisch abgelehnt und unterbunden wird. Dies gilt nicht nur für China und die südostasiatischen Staaten, sondern auch für osteuropäische Länder und viele der alten westlichen Demokratien. Um dieses Paradox aufzulösen und den dadurch entstehenden (sehr verständlichen) Migrationsmagnet abzuschalten, ist ein modernes und praktikables Einwanderungsgesetz dringend vonnöten. Auch könnte so der ständige Bruch nationaler und internationaler Gesetze, der eine akzeptierte Folge der Migrationspolitik der Bundesregierung ist, endlich der Vergangenheit angehören. Zitat 1: "Die USA, Kanada, Australien oder Neuseeland suchen sich vorab sorgfältig aus, wer überhaupt das Land betreten darf, wer hingegen illegal und eigeninitiativ einreist, hat deswegen keine Folgeansprüche (eben: auf Durchführung eines mehrstufigen Asylverfahrens), sondern wird ohne Diskussion ausgeschafft, schon um den rechtlich geschuldeten Zustand wiederherzustellen. Rein rechtlich gesehen, ist dies logisch und die deutsche Abweichung davon schwer zu erklären. Denn die illegale Einreise beziehungsweise der illegale Aufenthalt, das heißt Einreise und Aufenthalt ohne Pass und Visum durch Bürger von Staaten, die der Visumspflicht unterliegen, sind auch in Deutschland Straftaten (§ 95 Aufenthaltsgesetz). Daher ist es rechtslogisch kaum zu begründen, dass gerade und nur die Begehung einer Straftat zu wertvollen Folgeansprüchen, eben auf Durchführung eines mehrstufigen Asylverfahrens, und, bei Nichtbestehen eines Asylanspruches, weiterhin auf Gewährleistung von subsidiärem Schutz, führt, Ansprüche, die anders und »legal« gar nicht erworben werden könnten. Denn ein Botschaftsasyl gibt es nicht, man muss also, wenn man Asyl will, schon rechtswidrig in die Bundesrepublik einreisen, und dann schmälert die Illegalität der Einreise jedenfalls nicht die Erfolgschancen im Asylverfahren, denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das eigentliche Problem ist aber eher ein rechtspraktisches und nicht ein rechtstheoretisches. Nur politisch Verfolgte genießen Asylrecht, sonstige Einwanderer nicht.“ Ulrich Vosgerau, Die Herrschaft des Unrechts. Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien, Kopp Verlag, 2018, Seite 38-39 Zitat 2: "An dem wenig durchdachten Festhalten am subjektiv-klagbaren Asylrecht des Grundgesetzes scheitert auch seit Jahren eigentlich die Einführung eines echten Einwanderungsgesetzes, mit dem Deutschland den Wettbewerb um die besten wissenschaftlichen und technischen Köpfe, die besten Handwerker, die besten Pflegekräfte der Welt endlich aufnehmen könnte. Solange natürlich das Hauptproblem der Einwanderungspolitik der (vergebliche) Versuch der Minimierung unerwünschter Einwanderung in die Sozialsysteme ist, die eben über das Asylrecht erfolgt, kann man parallel dazu kaum ein Einwanderungsgesetz durchsetzen, das unter Umständen neue, weitere und parallele subjektive Ansprüche und Rechtsschutzmöglichkeiten beinhalten würde für unerwünschte Einwanderer, die aber eben nun einmal hier sind. Ein echtes Einwanderungsgesetz müsste vielmehr den Zweck haben, festzulegen, wer überhaupt herkommen darf. Dann würde also endlich der demokratisch legitimierte Gesetzgeber diejenigen Entscheidungen treffen, die in Deutschland seit Jahrzehnten von den Einwanderern ganz alleine getroffen, durch illegale Einreise und Stellung eines Asylantrages umgesetzt und durch Familienzusammenführung und Eheschließungen im Heimatland vertieft und verewigt werden. Ein echtes Einwanderungsgesetz, zum Beispiel mit einem Punktesystem nach kanadischem Vorbild, hat daher die Abschaffung des subjektiven Grundrechts auf Asyl zur Voraussetzung. Das Festhalten am bisherigen System ist hingegen gefährlich." Ulrich Vosgerau, Die Herrschaft des Unrechts. Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien, Kopp Verlag, 2018, Seite 71

  • Wie kam die Rundum-Versorgung der Asylanten zustande?

    Es ist vielen Deutschen nicht zu vermitteln, warum illegal eingereiste Migranten, von denen rund 80% ihre Ausweisdokumente (nicht aber ihre Handys) "verloren" haben, um ihre Abschiebung unmöglich zu machen, von der umfassenden Unterstützung deutscher Bedürftiger durch Hartz VI, Kindergeld u.a. Zusatzleistungen profitieren sollten. Dadurch wird - zusammen mit der Erfahrung, dass ein abgelehnter Asylantrag unwichtig ist, weil man trotzdem bleiben kann - ein enormer Migrationsmagnet erschaffen. Natürlich wollen Hunderttausende dann nur noch nach Deutschland, während sie in Italien z.B. mit 3,50 Euro pro Tag abgespeist, d.h. eigentlich dem Verhungern preisgegeben werden. Nur die in Deutschland oft verteufelten Zäune der Balkanstaaten und die türkische Begrenzung der Migration nach Griechenland haben Deutschland vor einer Flut weiterer Millionen Migranten gerettet. Man muss dazu sagen, dass die Motive der Migranten - besonders wenn sie aus Kriegsgebieten kommen - durchaus verständlich sind. Es ist jedoch für ein Land nicht möglich, riesige Mengen von Menschen aus einem anderen (ja eigentlich religiös feindlich gesinnten) Kulturkreis aufzunehmen, deren Bildung kaum eine Integration erlaubt. Die meisten von ihnen werden also unbegrenzt Transferempfänger sein und sich in Ghettos und Parallelgesellschaften unter ihresgleichen versammeln. Es war also durchaus richtig, wenn zunächst versucht wurde, diesen enormen Anreiz zu Migration zu begrenzen und eine freiwillige Ausreise nach Ablehnung des Asylantrages durch schlechte Lebensbedingungen zu forcieren. Das Bundesverfassungsgericht hat dies jedoch schließlich unmöglich gemacht. Zitat: "Einen der in diesem Zusammenhang beschrittenen Wege könnte man die „sozialpolitische Lösung“ nennen, und sie bestand darin, im Zusammenhang mit dem seinerzeitigen Asylkompromiss und als dessen »leistungsrechtlicher Annex« auch den Sozialhilfeanspruch der Asylbewerber gründlich zu reformieren und ihnen nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu gewähren und nicht mehr, wie inländischen (und keineswegs nur deutschen) Langzeitarbeitslosen, nach dem Sozialgesetzbuch XII. Das bedeutete, sie bekamen fast kein Geld mehr, nur noch Sachleistungen; und dass weiterhin deutsche Asylbewerberheime, wo ganze Familien in einem Zimmer zusammenleben und sämtliche sanitäre Einrichtungen kollektiv zu nutzen sind, weit hinter den Ansprüchen zurückbleiben, die ein inländischer Hartz-IV-Empfänger geltend machen kann, dürfte hinlänglich bekannt sein. Es war der Versuch, Asylbewerber, wenn man sie eben in aller Regel schon nicht abschieben konnte, zur freiwilligen Ausreise kraft Miserabilität der Lebensbedingungen in Deutschland zu bewegen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies dann auch noch für rechtens gehalten: nur inländische Sozialhilfeempfänger hätten einen soziokulturellen Grundbedarf, der neben dem physischen Sattwerden auch eine bescheidene Teilnahme am sozialen Leben in der Gemeinschaft ermöglichen müsse. Bei Asylbewerbern sei hingegen noch nicht heraus, ob sie sich integrieren sollten, vielleicht müssten sie ja alsbald wieder das Land verlassen, und bis dahin könnten sie ruhig in ihren Asylbewerberunterkünften abwarten und den ihnen dort ausgehändigten Reis essen. Das Bundesverfassungsgericht hat indessen bereits mit Urteil vom 18. Juli 2012 die »sozialpolitische Lösung« beendet, indem es die pauschale Schlechterstellung der Asylbewerber gegenüber einheimischen Hartz-IV-Empfängern für verfassungswidrig erklärte. (Ein sprunghafter Anstieg der Asylbewerber zumal aus den Balkan-Staaten war dann allerdings die Folge - dort wird die Rechtsentwicklung in Deutschland stets aufmerksam verfolgt.) Ich finde dieses Urteil vollkommen richtig. Schon rechtstechnisch gesehen, gilt: Das Sozialrecht dient nicht der Steuerung von Einwanderungsbewegungen, dazu ist allenfalls das Einwanderungsrecht da. Auch ist es eines Rechtsstaats unwürdig, erst Leute, die man eigentlich gar nicht haben will, über die Grenze zu lassen, um sie dann so schlecht zu behandeln, dass sie möglichst freiwillig wieder gehen. Es ist doch eigentlich ganz einfach, und wird auf der ganzen Welt so praktiziert: Wen der Staat nicht im Land haben will, den darf er nicht hineinlassen, wen er aber hinein lässt, den hat er ordentlich zu behandeln." Ulrich Vosgerau, Die Herrschaft des Unrechts. Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien, Kopp Verlag, 2018, Seite 69-70

  • Nur in Deutschland: Einklagbares Asylrecht

    Die deutschen Gerichte werden überflutet mit rund 200 ooo Klagen von Asylbewerbern, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrages gerichtlich vorgehen. Natürlich tun sie das nicht selbst, sondern mit Hilfe von Anwälten. Diese werden jedoch vollständig vom Staat bezahlt, weil keiner der Kläger die Kosten hierfür aufbringen kann. Wie bei mittellosen Deutschen übernimmt also der Steuerzahler die Kosten. Das ist für die Anwälte ein wunderbares und völlig risikoloses Geschäft. Auch wenn der Prozess - wie zu erwarten - verloren geht, erhalten sie dennoch ihr Honorar. Je länger sie das Verfahren auswalzen, desto größer das Einkommen. Im Ergebnis werden die Gerichte also mit Prozessen geflutet, die sich mit den Wellen von Bagatellprozessen - z.B. wegen nicht bezahlter Fahrscheine - überlagern und das System verstopfen. Es stellt sich jedoch die Frage: Wieso können Nicht-EU-Bürger, die illegal ins Land gekommen sind, überhaupt das deutsche Rechtssystem in Anspruch nehmen, um ihren illegalen Grenzübertritt und die Missachtung des Schenken-Abkommens nachträglich zu sanktionieren? Offenbar gibt es hierfür überhaupt keine Rechtsgrundlage. Zitat 1: "Wenn wir wollen, können wir also einem russischen Bürgerrechtler oder einem erdogankritischen Türken, der jeweils zu Hause ins Gefängnis geworfen werden soll, in Deutschland Asyl gewähren. Die betroffenen Staaten mögen dies als Störung ihrer Innenpolitik wahrnehmen, aber es ist eben völkerrechtlich erlaubt. Den umgekehrten Fall jedoch, nämlich das ein ausländischer Staatsbürger ein subjektives Recht auf Asyl hat und daher einen fremden Staat darauf verklagen kann, ihn ohne Rücksicht auf eigene Interessen und Belange (!) dauerhaft aufzunehmen, den gibt es eigentlich nie, außer in Deutschland. Weder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, noch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), noch die Genfer Flüchtlingskonvention, noch die Grundrechte-Charta der EU enthalten einen subjektiven Anspruch von Ausländern auf Gewährleistung von Asyl. Das Bundesverfassungsgericht hat das Asylrecht jedoch von Anfang an nicht als objektive Verfassungsentscheidung, sondern als ein subjektives, einklagbares Recht des Einzelnen interpretiert. Dies ist ein deutscher Sonderweg. Die klassischen Einwanderungsländer wären nie auf diesen Gedanken gekommen, weil es für sie die Definition eines „Einwanderungslandes“ ausmacht, sich die Neuzugänge selbst auszusuchen." Ulrich Vosgerau, Die Herrschaft des Unrechts. Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien, Kopp Verlag, 2018, Seite 31-32 Zitat 2: "Von einer längst schon wieder beendeten Ausnahmesituation war dann aber später, im März 2016, im Spiegel-Interview keine Rede mehr, nun sollte das Selbsteintrittsrecht offenbar auf unabsehbare Zeit die unkontrollierte Einreise unbekannter junger Männer aus dem Orient rechtfertigen. Aber auch diese neue juristische Linie des Ministers vermochte die Asylpraxis der Regierung Merkel rechtlich in keiner Form zu rechtfertigen. Denn erstens gibt es ganz gewiss auch nach dem europäischen Asylrecht kein Selbsteintrittsrecht im Hinblick auf unübersehbare Menschenmassen ungeklärter und mangels Papieren auch nicht aufklärbarer Identität und Herkunft, das durch Verkündung in den Massenmedien und in sozialen Netzwerken ausgeübt werden könnte. Und zweitens hat auch die bisherige europäische Rechtsharmonisierung jedenfalls nichts daran geändert, dass Nicht-EU-Bürger ohne Pass und Visum überhaupt nicht nach Deutschland einreisen dürfen (§§ 3 und 6 Aufenthaltsgesetz). Etwa 80 Prozent der einreisenden Flüchtlinge haben ihren Pass jedoch auf der Flucht verloren. …. Zu den beiden zitierten Interviews von Heiko Maas ist aus heutiger Sicht übrigens nunmehr zu ergänzen, dass die Bundesregierung die seinerzeit verkündete »neue juristische Linie zur Grenzöffnung« immerhin des damaligen Justizministers - nach der also die Aufnahme von 890 000 Asylbewerbern allein im Jahre 2015 juristisch durch das Selbsteintrittsrecht der Dublin-III-Verordnung gerechtfertigt gewesen sei – inzwischen offenbar so amtlich wie stillschweigend aufgegeben hat. Denn nach der offiziellen Auskunft der Bundesregierung im März 2018 will sie nunmehr das Selbsteintrittsrecht im Jahre 2015 lediglich in 10495 Fällen ausgeübt haben. Daraus folgt dann aber logisch im Umkehrschluss, dass die seinerzeit durch den Justizminister ins Feld geführte, angebliche Rechtsgrundlage offenbar in den übrigen 879505 Fällen nicht bestanden hat. Die Bundesregierung hat somit im Ergebnis die Rechtswidrigkeit ihrer Asylpolitik seit 2015 eigentlich bereits selbst eingeräumt." Ulrich Vosgerau, Die Herrschaft des Unrechts. Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien, Kopp Verlag, 2018, Seite 38-39

  • Trickreiche Verhinderung von Abschiebungen

    Fast jeder der Migranten hat ein Handy und kommuniziert mit der Heimat und in den sozialen Medien. So ist in kurzer Zeit überall bekannt geworden, dass es in Deutschland nicht nur eine vergleichsweise luxuriöse Daueralimentierung (Wohnung, Krankenversicherung und Lebenshaltungskosten auf Hartz IV-Niveau, dazu Kindergeld etc.) gibt, sondern auch sehr einfache Möglichkeiten existieren, eine Abschiebung nach der wahrscheinlichen Ablehnung des Asylantrages dauerhaft zu verhindern. Es ist verständlich, dass sowohl afrikanische junge Männer als auch Flüchtlinge aus Krisengebieten des Nahen und Fernen Ostens diese Möglichkeit nicht verpassen möchten. Wären wir selbst in der gleichen Situation würden wir es genauso machen. Besonders dann, wenn unsere Familie sich hoch verschuldet hat, um die großen Summen aufzubringen, welche die Schlepperbanden fordern. Man muss also auch deshalb in Deutschland bleiben, um den Verwandten schließlich durch legale oder illegale Arbeiten das geborgte Geld zurückzahlen zu können und sie eventuell auch dauerhaft zu unterstützen. Das sind alles keine unehrenhaften, sondern verständliche Motive. Allerdings entstehen dadurch erhebliche, kaum lösbare Probleme im aufnehmenden Land, wie man nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen europäischen Ländern feststellen kann. Welche Methoden mit sicherem Erfolg angewandt werden, um eine Abschiebung zu verhindern, fasst Vosgerau in den nachfolgenden Zitaten zusammen. Zitat 1: "Die meisten Abschiebungen scheitern indessen schon einfach an der Tatsache, dass die abzuschiebenden Asylbewerber keine Ausweispapiere bei sich hatten. Etwa 80 Prozent der in Deutschland angekommenen Flüchtlinge haben zwar nie ihr Mobiltelefon, wohl aber ihre Ausweispapiere in den Wirren der Flucht verloren, etliche hatten sie allerdings vorher mit dem besagten Mobiltelefon noch abfotografiert, und so konnte man dann in manchen Fällen immerhin ihre Identität feststellen – auch wenn dies noch nicht die fehlenden Ausweispapiere ersetzt. Ohne Ausweispapiere kann nämlich schlechterdings keine Abschiebung durchgeführt werden, notfalls muss der Herkunftsstaat dazu entsprechende Ersatzdokumente ausstellen, und das tun eben nicht alle Herkunftsstaaten, und man kann sie letztlich auch nicht dazu zwingen. Auch muss vor dem Versuch der Abschiebung jedenfalls die Identität erst einmal geklärt sein, und das ist ohne Ausweispapiere eben normalerweise nicht möglich. Das wissen die Asylbewerber natürlich – und können sich über die sozialen Netzwerke darüber informieren – und vernichten ihre Pässe. Dann wird eine Ausschaffung gegen ihren Willen nicht mehr möglich sein, das wiederum hat die Bundesregierung gewusst und auch die Bundespolizei, und trotzdem wurde, offensichtlich rechtswidrig, niemand zurückgewiesen. Selbst bei Vorhandensein sämtlicher Papiere und Dokumente setzt eine Abschiebung aber immer auch die Kooperation des Herkunftsstaates voraus, der eben des Willens sein muss, seine eigenen Staatsbürger überhaupt zurückzunehmen. Dies ist etwa bei Staaten wie Afghanistan, Pakistan und mehreren nordafrikanischen Nationen vielfach nicht der Fall, Insgesamt 17 Staaten, vor allem in Afrika, verweigern weithin die Zusammenarbeit, bislang gehören dazu auch Marokko und Algerien (die gleichwohl ja jetzt zu »sicheren Herkunftsländern« erklärt werden sollten). … Von Rechts wegen und realistisch muss man sagen: Sie sind gekommen, um zu bleiben, wie ihre Asylverfahren ausgehen, ist eigentlich egal. Bereits zum 30. Juni 2016 hielten sich insgesamt etwa 1,5 Millionen Ausländer in Deutschland auf, die entweder Asyl beantragt haben (bei derzeit offenem Verfahrensausgang) oder die subsidiär schutzberechtigt sind oder aber aus anderen Gründen geduldet werden müssen. Aber auch seit der Schließung der Balkan-Route reisen weiterhin etwa 15 000 Asylbewerber über faktisch offene Grenzen nach Deutschland ein, also knapp 200 000 im Jahr." Wie viele Personen darüber hinaus in Deutschland einfach untergetaucht sind, ist naturgemäß völlig unbekannt." Ulrich Vosgerau, Die Herrschaft des Unrechts. Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien, Kopp Verlag, 2018, Seite 66-67 Zitat 2: "Es gibt zahlreiche rechtliche Abschiebehindernisse, so beispielsweise: · den Duldungsanspruch aufgrund eines verfestigten Aufenthalts allein infolge der Dauer des Asylverfahrens, · die konkrete Gefahr von Folter oder erniedrigender Behandlung, · die Gefahr der Todesstrafe im Heimatland, · erhebliche Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit ebendort, · die Beeinträchtigung des Ehe- oder Familienlebens, das heißt, wer als Asylbewerber in Deutschland geheiratet und/oder ein Kind gezeugt hat, darf auf jeden Fall bleiben, · Reiseunfähigkeit wegen Krankheit · die Notwendigkeit einer dringenden medizinischen Behandlung (auch wenn dadurch nicht unmittelbar Reiseunfähigkeit impliziert wird), die im Heimatland nicht möglich wäre, · der Asylbewerber befindet sich in Ausbildung, · oder einfach: Der Asylbewerber randaliert im Flugzeug, dann muss der Pilot die Beförderung ablehnen (safety first), und die Abschiebung ist gescheitert, · bei Familien fehlt auf einmal ein minderjähriges Kind. Bereits Ende Juni 2016 hielten sich 549 209 Personen mit dem Status »Asylantrag rechtskräftig abgelehnt« in der Bundesrepublik Deutschland auf, die große Mehrheit jedoch legal, das heißt, sie haben - aus einem der eben aufgezählten Gründe - mindestens Duldungsstatus." Ulrich Vosgerau, Die Herrschaft des Unrechts. Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien, Kopp Verlag, 2018, Seite 64-65

  • Ungarn behandelte Flüchtlinge nach EU-Recht

    Immer wieder wird Ungarn in den Medien als eine Art von Diktatur dargestellt, wobei ignoriert wird, dass Orban schon mehrere Wahlen überwältigend gewonnen hat. Wieso ist eine Regierung, die von einer großen Mehrheit der Bevölkerung getragen wird, automatisch eine Diktatur? Die Antwort ist ganz einfach: Wenn sie sich in Übereinstimmung mit dem geltenden EU-Recht in Bezug auf Migranten und Flüchtlinge verhält, dies jedoch von den politisch korrekten Ideologen als unmoralisch angesehen wird. In diesem Zusammenhang ist interessant, wie eigentlich der plötzliche Zustrom der Flüchtlinge von Ungarn nach Deutschland zustande kam. Er erzeugte nämlich - zusammen mit der Zusage der Luxusalimentierung aller illegal nach Deutschland Eingereisten - für den enormen Sog, der dazu führte, dass sich Hunderttausende (verständlicherweise) auf den Weg machten. Tatsächlich fanden sie in Deutschland bedingungslose Aufnahme, selbst wenn ihr Asylantrag in fast allen Fällen abgelehnt wurde. Zitat 1: "Die Probleme und Zusammenstöße, die dann alsbald zu geradezu vernichtender politisch-moralischer Kritik an Ungarn vor allem in Deutschland und Österreich und in der Folge zur Duldung des Abzugs der Flüchtlinge in Richtung Deutschland und zu deren Aufnahme in Deutschland nach der Durchquerung Österreichs zunächst in dafür seitens der österreichischen Regierung aufgebotenen Bussen, später auch in den deutschen Sonderzügen führten, wurzelten darin, dass die Flüchtlinge keineswegs tun wollten, was sie nach europäischem (und mithin wohl kaum per so „unmenschlichem“?) Asylrecht eben hätten tun müssen, sondern vielmehr den Vertretern der ungarischen Behörden sinngemäß durch ihre Sprecher erklärten: · dass sie nicht gewillt seien, sich in Ungarn registrieren zu lassen oder dort Asylanträge zu stellen; · dass sie mit den ungarischen Behörden nichts zu tun haben wollten; · dass der ungarische Staat ihnen keine Vorschriften über ihr Verhalten zu machen habe, das sie sich hier nur vorübergehend und zwecks Weiterreise ins gelobte Land Deutschland aufhielten; · und dass die Ungarn für Essen, Trinken und ärztliche Versorgung unmittelbar am Budapester Hauptbahnhof zu sorgen, die Züge fahren und die durchreisenden Fremden ansonsten in Ruhe zu lassen haben. Die ungarische Polizei reagierte auf derartige Vorstellungen allerdings teils mit einer für uns Westler befremdlichen Härte, die dann in ihrer ganzen Unschönheit international im Fernsehen zu besichtigen war. Dies freilich auch deswegen, weil die Ungarn, vielleicht etwas rückständigerweise, nach wie vor an der Idee festhalten, eine Art souveränes territoriales Staatswesen mit innerem Selbstbestimmungsrecht zu unterhalten, das fremde Völkerschaften ohne Einreisepapiere keineswegs einseitig zum Durchmarschgebiet erklären dürften." Ulrich Vosgerau, Die Herrschaft des Unrechts. Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien, Kopp Verlag, 2018, Seite 79 Zitat 2: "Wenn also irgendeine Weltgegend Schutzmauern gegen unkontrollierte Masseneinwanderung bräuchte, dann wäre es Europa! Ansätze in diese Richtung waren seit jeher die martialischen Grenzzäume in Ceuta und Melilla, den bekannten spanischen Exklaven in Marokko, gegen die der ständig wachsende Jungmännerüberschuss Schwarzafrikas seit jeher (und teils auch mit Erfolg) anrennt. Ungarn hat nun ebenfalls - unter dem Protest der übrigen EU, zu deren Gunsten die Maßnahme durchgeführt wurde, weil ja kaum ein Armutsflüchtling ausgerechnet im rechtlich strengen und ethnisch recht homogenen Ungarn leben will - einen Grenzzaun Richtung Serbien gebaut. Stacheldraht nicht auf der Prärie, sondern quer durch die Batschka. Die erst schleichende, dann aber galoppierende Erosion des europäischen Asylsystems trat der breiteren Öffentlichkeit schlagartig im Sommer 2015 ins Bewusstsein, als hunderttausendfach Flüchtlinge über die »Balkan-Route« in Ungarn auftauchten. Dieser (vielfach nicht zu Unrecht) seit Jahren in der Kritik stehende EU-Grenzstaat verhielt sich, jedenfalls zunächst, und im Unterschied zu Italien oder Griechenland, jedenfalls in dieser Angelegenheit völlig europarechtskonform, was insbesondere von den deutschen Medien durchweg verkannt wurde. Er ließ nämlich den ankommenden Migranten eröffnen, sie hätten sämtlich in Ungarn zu verbleiben und ihre Asylanträge dort zu stellen, sie würden zu diesem Zweck in entsprechende Auffanglager verbracht und würden dort dann auch mit Essen, Getränken und im Bedarfsfall ärztlicher Behandlung versorgt: genau dieses sieht die Dublin-III-Verordnung denn auch vor." Ulrich Vosgerau, Die Herrschaft des Unrechts. Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien, Kopp Verlag, 2018, Seite 78

  • Lebenslange Denunziation im Internet

    Das Denunziationsmedium Internet vergisst nie. Wenngleich es in Einzelfällen vielleicht möglicht ist, eine Löschung von diffamierenden Artikeln oder Posts über die eigene Person zu erreichen, ist das doch in der Regel ein Pyrrhus-Sieg. Zwar können die Originalartikel gelöscht werden, aber sie haben sich meist in Form von unzähligen Kopien vermehrt und können so auf den verschiedenen Seiten wieder hochgeladen werden. Insofern steht man einer Diffamierung im Internet in der Regel ziemlich hilflos gegenüber. Das hat Konsequenzen, besonders für diejenigen, die noch dabei sind, sich auf der Karriereleiter nach oben zu quälen. Sie werden sehr vorsichtig und wenden die Schere im Kopf immer häufiger an. Dazu kommt die Angst, sich durch "Kontaktschuld" angreifbar zu machen. Wer will schon auf einer Demo mitmachen, von der später ein Foto auftaucht, das aus einer zufälligen räumlichen Nähe eine Gemeinsamkeit macht, indem es heißt: "Hier sieht man xy, wie er gemeinsam mit Rechtsextremisten demonstriert!" Zitat: "Vor allem aber steht der Schwächung des Meinungsverbreitungsmonopols der großen Medien durch das Internet auf der anderen Seite die Verewigung des Denunziationspotentials durch die großen Medienportale gegenüber. Denn auch etablierte Massenmedien, wie zum Beispiel die Süddeutsche Zeitung, betreiben ja bekanntlich Internetportale mit angeschlossenen Archiven, aus denen sämtliche früheren Artikel erschlossen werden können, und die großen Medienportale sind aufgrund der Bekanntheit und des eingeführten Markennamens ihrer Betreiber vielfach frequentiert und werden durch Suchmaschinen leicht gefunden, entsprechende Archivartikel bei der Recherche zum Beispiel eines Namens von den Suchmaschinen weit oben eingestellt und präsentiert. Das bedeutet, dass ein verleumderischer Zeitungsartikel, der in den 1980er-Jahren nach 14 Tagen wohl allmählich auch in Vergessenheit geraten wäre, weil ja jeden Tag eine neue Zeitung erscheint, in der heutigen Zeit zur lebensbegleitenden Maßnahme wird und voraussichtlich auch nach 50 Jahren noch leicht ergoogelt werden kann. In Gesprächen mit meinen Studenten stelle ich immer wieder fest, dass gerade der Umstand, dass das Internet nichts vergisst, heute eine politisch ängstliche, duckmäuserische Jugend hervorgebracht hat. Die Grundhaltung, sich – weil jederzeit Anprangerung im Internet droht – allein schon aus vernünftigen Gründen der eigenen Selbsterhaltung einzig und allein auf beruflichen Erfolg und auf das Geldverdienen zu konzentrieren, ist in der Bundesrepublik Deutschland der Gegenwart kaum weniger verbreitet als üblicherweise in Diktaturen. Viele Studenten erklären mir auf Befragen, dass sie grundsätzlich unter keinen Umständen an einer politischen Demonstration teilnehmen würden, und wenn doch, dann ausschließlich an einer Demonstration, die von staatlichen Stellen organisiert worden sei und zu der wichtige Politiker aufgerufen hätten, weil sie etwa dem „Kampf gegen rechts“ dient – ansonsten sei das Risiko zu groß, am Ende auf der falschen Seite gestanden zu haben und damit dann im Internet zu landen." Ulrich Vosgerau, Die Herrschaft des Unrechts. Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien, Kopp Verlag, 2018, Seite 157-158

  • Problemlose öffentliche Diffamierung

    Vielen Menschen, die sich von Journalisten verleumdet oder beleidigt fühlen, kommt die Idee, sich vor Gericht dagegen zu verteidigen. Sie halten es für logisch, denn es ist relativ leicht, einen Nachbarn wegen einer nachgewiesenen Beleidigung zu verklagen und auch Recht zu bekommen. Also stolpern sie in eine kostspielige Falle, denn sie werden in fast allen Fällen verlieren. Ganz seltene Ausnahmen bestätigen die Regel. Zum Beispiel konnte sich Thilo Sarrazin mit einer Klage gegen eine herabsetzende Darstellung seiner Person durchsetzen, weil sie sich auf seinen Gesichtsausdruck bezog. Die Journalistin sah in ihrem Artikel darin einen Beweis für seinen miesen Charakter, hatte aber nicht bedacht, dass Sarrazin seit einer Operation an einer teilweisen Lähmung seiner Gesichtsmuskulatur leidet. So hatte seine Klage Erfolg. Warum man aber sonst fast immer bei Klagen gegen Journalisten scheitert, liegt an einem einfachen Trick, den diese ständig anwenden, der aber den meisten Menschen unbekannt ist. Ulrich Vorgerau enthüllt, worin dieser Trick besteht. Zitat 1: "Die Zeitungen haben nach geltendem Presserecht gewissermaßen das Recht, kritische Bürger zu verleumden und schlechtzumachen - solange dies nur aus politischen Gründen geschieht und das Privatleben geschont wird. Die entscheidende Weichenstellung im Presse- und Medienrecht, um die sich auch in entsprechenden Gerichtsverfahren argumentativ alles dreht, ist die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptungen auf der einen Seite und Meinungsäußerungen beziehungsweise Wertungen auf der anderen. Meinungsäußerungen und Wertungen unterfallen der Meinungs- und Pressefreiheit, das heißt sie sind im Ergebnis unangreifbar, egal, wie beleidigend und herabsetzend sie aus Sicht des Betroffenen auch sein mögen. Die Verurteilung eines Journalisten wegen strafrechtlicher Tatbestände, wie etwa Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede ist in der heutigen Zeit eine eher theoretische Möglichkeit, die sich aber in der Praxis nicht realisiert. Stets setzt sich die Pressefreiheit des Grundgesetzes durch, in »deren Licht« ja die strafrechtlichen Tatbestände auszulegen sind mit der Folge, dass diese Paragrafen eben auf Journalisten im Dienst faktisch nicht angewendet werden. Dass diese strafrechtlichen Paragrafen hingegen nach wie vor jeden Normalbürger bedrohen, der zum Beispiel gegenüber einem Nachbarn einmal ausfallend geworden ist oder sich - ein häufiger Fall – in einer rasch hingeworfenen E-Mail einmal im Ton vergriffen hat, und zwar, ohne dass er mit seiner Äußerung 100 000 Leser erreicht hätte oder die Beleidigung anschließend 50 Jahre lang ins Internet stellen würde, das nennen Juristen eigentlich einen »Wertungswiderspruch«." Ulrich Vosgerau, Die Herrschaft des Unrechts. Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien, Kopp Verlag, 2018, Seite 161 Zitat 2: "Nur bei einer wirklich reinen Sachaussage könnte der Betroffene jedenfalls eine Gegendarstellung formulieren und (wenn die Tatsachenbehauptung unwahr ist) außerdem Unterlassung der fraglichen Tatsachenbehauptung von der jeweiligen Zeitung verlangen. Daraus folgt technisch, dass reine Tatsachenbehauptungen, sollten sie denn einmal vorkommen, gefährlich sind, allein von ihnen hätte eine Zeitung juristische Konsequenzen zu befürchten - pöbeln darf sie ja. Auf diesen presse- und medienrechtlichen Umstand ist der viele Leser enervierende, oft seltsam schnoddrige und scheinbar unnötig polemische Schreibstil vieler moderner Massenmedien, wie etwa des bekannten Portals Spiegel Online, in Wahrheit zurückzuführen. Die Redakteure sind darauf trainiert, keinen Satz zu produzieren, der nicht auch irgendein Element der Wertung enthält, mag dieses auch in zusammenhangloser Herablassung bestehen. Diese Technik, die auf den Leser oft wie dümmliche Dauerarroganz wirken mag, dient dem Zweck, die Sätze presserechtlich unangreifbar zu machen." Ulrich Vosgerau, Die Herrschaft des Unrechts. Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien, Kopp Verlag, 2018, Seite 163

  • Ein fast religiöses Mantra: Soziale Gerechtigkeit

    Es gibt ein tiefes menschliches Verlangen nach Glaube, nach ewigen Gewissheiten und nach einfachen Richtlinien für ein gutes Leben und richtiges Denken. In den USA haben die verschiedenen christlichen Glaubensrichtungen und der ständige Bezug auf Gott in Politik und Gesellschaft eine große Kraft. In vielen Entwicklungs- und Schwellenländern, die nach 1945 weitgehend sekular wurden, ist der Islam zu einer alles beherrschenden Kraft geworden. Als die Ersatz-Religion der Sozialismus kollabierte, hinterließ sie ein Vakuum der Glaubens. In vielen dieser Ländern hat das Christentum wieder diese Lücke gefüllt. In den Industriestaaten Europas ist das anders. Hier haben quasi-religiöse Überzeugungen hinsichtlich sozialer Gerechtigkeit, des Genderismus und der Umwelt die Stelle der alten Religionen eingenommen. All diesen Entwicklungen ist gemeinsam, dass die moderne Industrie- und Informationsgesellschaft so komplex geworden ist, dass es für die meisten Menschen unmöglich ist, sie zu verstehen. Also wird die alte Sehnsucht ausgelöst, die auch die Religionen beflügelt: Man will eine einfache Unterscheidung zwischen gut und böse, falsch und richtig. Wenn man sich dann noch über die Ungläubigen erheben kann, sich besser und einsichtsvoller als diese fühlen kann, entsteht ein zusätzlicher Antrieb. So kettet man sich an Bäume, blockiert Schienen und schwänzt die Schule. Diese Gemeinschaften der Guten nutzen jede Gelegenheit, ihre Verachtung gegenüber den Ungläubigen auszudrücken, selbst wenn sie von einem geistig behinderten, aber professionell ferngesteuerten Teenager angeführt werden. Zitat 1: "Der Begriff der sozialen Gerechtigkeit markiert den Abschied von der liberalen Gesellschaft. Und es gibt heute kaum mehr Politiker, die nicht im Namen der sozialen Gerechtigkeit agieren. Niemand kann den Begriff definieren, aber gerade deshalb funktioniert er so gut als Flagge des Gutmenschen, als Chiffre für die richtigen moralischen Gefühle. In dieser Frage erlaubt sich unsere restlos aufgeklärte Gesellschaft eine letzte große Mystifikation, den Appell an ein unkommunizierbares Gefühl. Soziale Gerechtigkeit ersetzt das Heilige. Fast jeder erkennt ja Ungerechtigkeit, wenn er sie sieht oder erlebt, aber fast niemand kann sagen, was Gerechtigkeit ist. Die Theorie der Gerechtigkeit ist die negative Theologie des Rechts; auch die Jurisprudenz hat also ihren verborgenen Gott. Jede Gesellschaft sakralisiert ihre Gerechtigkeitsprinzipien - und wehrt sich deshalb gegen ihre Analyse. … Mehr Gleichheit durch Umverteilung scheint deshalb die selbstverständlichste politische Forderung zu sein, und tagtäglich findet sie in den Massenmedien Resonanz. Sie reduzieren uns Zuschauer, Hörer und Leser auf das bloße Erleben: Wir müssen zusehen, wie andere entscheiden, genießen und leiden. Und wenn andere entscheiden, werden wir zu Betroffenen. Wenn andere genießen, halten wir uns für benachteiligt. Wenn andere leiden, ist uns das unerträglich. Die Massenmedien zeigen täglich nicht nur den Armen den Reichtum des Westens, sondern auch uns Wohlstandsbürgern den Reichtum der Superreichen. Rasch zeigt sich da unsere Toleranz gegenüber dem Reichtum anderer überfordert. Bei der Wahrnehmung der Ungleichheit ist ja der Filter der Stände und Kasten weggefallen - jeder ist ein Mensch wie du und ich. Und das macht jede Ungleichheit tendenziell zum Skandal. Der soziale Vergleich erzeugt Neid und lässt die Erwartungen explodieren." Norbert Bolz, Diskurs über die Ungleichheit, Wilhelm Fink Verlag, München, 2009, Seite 8 Zitat 2: "Die Medien inszenieren den Skandal als demokratischen Schauprozess, den die Zuschauer lustvoll konsumieren. Der dort zumeist erhobene Ton ist nicht der Ton der Kritik, sondern der modischen Wut. Das erspart die Überzeugungsarbeit. Entrüstung gilt als Echtheitsbeweis. Wer früher kritisch war, ist heute wutschnaubend. Das funktioniert natürlich nur, weil es von der Mediendemokratie prämiert wird. Wut ist so demokratisch wie Angst jeder kann sie ausdrücken. Die meisten Menschen können nicht sagen, was Gerechtigkeit ist, aber sie haben ein sehr genaues Empfinden für Ungerechtigkeiten. Offenbar genügt uns aber der Kampf gegen evidente Ungerechtigkeiten nicht. Ein Grund dafür liegt sicher auch im medialen Trommelfeuer der Gerechtigkeitsrhetorik. Soziale Gerechtigkeit durch „mehr Gleichheit“ ist heute ein Wert, dem man nicht nicht zustimmen kann - der Konsensbegriff Nr.1. Hier gibt es keinen Diskussionsbedarf mehr. Wie konnte es dazu kommen? Es gibt eine berechtigte Leidenschaft für die Gleichheit, die die Menschen anspornt, sich um die Anerkennung und Achtung von ihresgleichen zu bemühen - man könnte sagen: eine Leidenschaft für die Gleichheit aus Stärke. Aber es gibt auch eine Leidenschaft für die Gleichheit aus Schwäche, wo die Schwachen versuchen, die Starken auf ihr Niveau herabzuziehen. Und in dieser Gleichheitssucht steckt die größte Gefahr der modernen Demokratie, nämlich die Verlockung, einer Ungleichheit in Freiheit die Gleichheit in der Knechtschaft vorzuziehen." Norbert Bolz, Diskurs über die Ungleichheit, Wilhelm Fink Verlag, München, 2009, Seite 9 Zitat 3: "So entstand eine ökumenische Liebesreligion des Mitleids und der Toleranz. Der Reiche ist seither der Sündenbock. Und tatsächlich kann wohl nur ein ungeheures Schuldbewusstsein den Erfolg der Ökos, Multikultis und Antikapitalisten in der westlichen Welt erklären. „Das Soziale“ ist der Gottesersatz unserer Zeit. Wer nach einem zeitgemäßen Glaubenssystem sucht, findet es hier. Es kultiviert den Krisenstolz als neuen Sündenstolz. Früher hätte man gesagt, dass es Ungleichheit gibt, weil es Schicksal gibt: Glück ohne Verdienst, Verhängnis ohne Schuld. Das kann man nur meistern, indem man es anerkennt. Und das ist eine Frage der Theodizee, nicht der Sozialpolitik. Doch die modernen Massenmedien pflegen das primitive Denken, das allem Geschehen eine Ursache und jeder Ursache einen Schuldigen zuschreibt. … Und das Entrüstungsvergnügen, das die sozialkritischen Sendungen anbieten, stellt sich nicht nur auf der Seite der Zuschauer, sondern auch auf der Seite der ins Bild gesetzten Benachteiligten ein; sie genießen das Sich-Beklagen als Lebensreiz der Schlechtweggekommenen. In den Medien zu sehen, dass Gerechtigkeit geschieht, ruft eine Art Soziallust hervor. Und nicht nur im Unterhaltungsprogramm bietet das Fernsehen die soziale Lust der Moralität. Norbert Bolz, Diskurs über die Ungleichheit, Wilhelm Fink Verlag, München, 2009, Seite 68

  • Aus Neid wird Hass

    Sind die gewalttätigen Proteste gegen Polizeigewalt in den USA oder gegen das eigentlich ganz harmlose - weil wie immer ergebnisarme - G20 Treffen in Hamburg Ausdruck politischen Protestes? Dann wären die Forderungen der Randalierer konkret, statt absurd und pauschal. Dann würde man nicht das Eigentum völlig Unbeteiligter zerstören und abbrennen. Besonders die Bilder des hektischen Ausraubens und Zerstörens von Luxusgeschäften in den USA und die sinnlose Vernichtung vieler Geschäfte und Restaurants im Besitz von Minderheiten zeigen das wirkliche Motiv. Neid der (angeblich oder wirklich) Benachteiligten entlädt sich in einem Rausch zerstörerischen Hasses. Erstaunlicherweise können aber schon kleine Unterschiede in Einkommen und Lebensumständen zu Neid und Hass führen, wie nachfolgend beschrieben. Zitat: "Und Wachstum selbst ist keineswegs der Weg zur allgemeinen Zufriedenheit, denn wenn es allen gleichmäßig besser geht, geht es niemandem besser. Die Verschiedenheiten vermindern sich, aber die Gleichheitserwartungen wachsen. Das liegt ganz einfach daran, dass Menschen sich vergleichen. Aber mit wem vergleicht man sich? Mit den relevanten Anderen. Und in diesem Vergleich können auch kleinste Differenzen als schreiend ungerecht empfunden werden. Je geringer die Unterschiede, desto größer die Gleichheitserwartungen und desto größer das Ressentiment. Der neiderfüllte Vergleich steigert sich in einer Spirale positiver Rückkopplungen. Und je größer die Erwartungen, desto größer der Neid. So wird die moderne Kultur von einem Jammern auf hohem Niveau begleitet; die Klagelieder erklingen aus dem Herzen des Wohlstands. Hier zeigt unsere Kultur deutlich tragische Züge, denn gerade in einer ihrer wichtigsten Errungenschaften, dem fundamentalen demokratischen Prinzip der Rechtsgleichheit, steckt ein Potential für Fanatismus: die neidische Gleichstellung auch derer, die durch Bildung, Erziehung und Einsicht besser, erfolgreicher sind. Ressentiment ist der Hass auf den Erfolg. Was der Neidische am Erfolg hasst, ist nicht nur der Reichtum der anderen, sondern die Anforderungen von Disziplin und harter Arbeit, die Erfolg überhaupt erst möglich machen. Dieses Ressentiment ist in der Kultur der Boheme schöpferisch geworden - als Wille zum Unglück. Die subkulturelle Verklärung der Erfolglosigkeit hat fast zwei Jahrhunderte intellektueller Antibürgerlichkeit getragen, deren Rhetorik vom ,,Philister“ Hölderlins bis zum „Establishment“ der 68er reicht. Sobald der Neid keine soziale Ausdrucksform mehr findet, schlägt er um in Wut und schafft sich Luft in der Attacke auf Symbole des sozialen Unterschieds. Die wachsende ökonomische Entbehrlichkeit vieler Menschen macht diesen Umschlag heute immer wahrscheinlicher. Die Überflüssigen werden ausgeschlossen, und die intellektuellen Fanatiker nehmen sich nun dieser Menschen an, die die Weltgesellschaft aus sich ausgeschlossen hat. Wer in der Gesellschaft keine Anerkennung findet, sucht sie gegen sie. Aus Neid wird Fanatismus. Im Neid droht die Leidenschaft der Gleichheit die Freiheit zu zerstören. Nun ist die Demokratie ja der Idee der Gleichheit verpflichtet; sie garantiert gleiche Rechte und formale soziale Chancengleichheit. Aber gerade dadurch werden die faktischen Ungleichheiten in Macht, Reichtum und Prestige umso auffälliger. Norbert Bolz, Diskurs über die Ungleichheit, Wilhelm Fink Verlag, München, 2009, Seite 14

  • Treibstoff der Medien: Neid und Angst

    Die Medienlandschaft von Deutschland ist in der Hand von 20 großen Firmen und dem Staat. Letzterer finanziert seine TV- und Radiosender durch eine separat erhobene Extra-Steuer, die jeder zahlen muss, egal ob er dieser Medien nutzt oder nicht. So wird der Eindruck vermieden, es handele sich um ein Staatsfunk, der nur regierungstreue Filter bei seiner Berichterstattung verwendet. Dass dies jedoch der Fall ist, wird vielen Bürgern immer stärker bewusst. Sowohl die staatlichen als auch die privaten Medien haben sich einen "politisch korrekten" Wahrnehmungsfilter zugelegt. Jeder Journalist, der diesen Filter nicht lückenlos anwendet, wird rigoros ausgeschieden. So entsteht die gleiche "Schere im Kopf", wie dies bei den Journalisten in den ehemaligen sozialistischen Staaten der Fall war. Bei den TV- und Radiostationen in den USA sind es nur sechs Konzerne, die alles beherrschen. Im Wertesystem aller privaten Medien zählt jedoch nur ein Parameter: Verkaufserlöse und Werbeeinnahmen. Die kann man auf zwei Wegen erhalten und gelegentlich steigern: Billigshows und Skandale. Das Segment der Billigshows wird durch Casting- und Datingformate sowie durch Talkshows gefüllt. Der Rest muss mit Empörung angereichert werden. Die besten Quellen der Empörung sind Neid und Angst. Zitat: "Diese von den Massenmedien inszenierte öffentliche Meinung findet ihre stabilste Einheit im Protest. Niklas Luhmann hat gezeigt, dass es zwei Techniken gibt, mit denen man heute besonders leicht Protestpotential aktivieren kann. Man kann, erstens, die Sonde der internen Gleichheit in die Gesellschaft einführen, um Ungleichheiten sichtbar zu machen. Das ist unser Thema im engeren Sinn – das Thema Verteilung. Man kann aber auch, zweitens, die Sonde des externen Gleichgewichts in die Welt einführen, um zu zeigen, dass wir im ökologischen Ungleichgewicht mit der Natur leben. So entstehen die Gefahrenthemen. Die Massenmedien stimulieren uns derart, gegen die Existenzbedingungen der modernen Gesellschaft zu protestieren, nämlich eben gegen Ungleichheit – dagegen richtet sich der rote Protest - und Ungleichgewicht - dagegen richtet sich der grüne Protest. So entstehen Neidthemen und Angstthemen. Die Angstthemen zeigen uns die Welt im Licht einer neuen Gleichheit der Unsicherheit: Katastrophen nivellieren. Die Katastrophe ist die vollkommene Entlastung: ich muss mir die Hilflosigkeit nicht selbst zurechnen. Heute wird vor allem der Klimawandel zum Instrument für Egalitarismus und weltstaatlichen Zentralismus. In seiner reinsten Gestalt zeigt sich der Egalitarismus der Massenmedien aber bei den Neidthemen, die die gesellschaftliche Ungleichheit sondieren." Norbert Bolz, Diskurs über die Ungleichheit, Wilhelm Fink Verlag, München, 2009, Seite 70

  • Erlernte Antriebslosigkeit

    Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut. Man kann durch unbegrenzte soziale Absicherung die Fähigkeiten verlernen, die für den Wiedereintritt ins Arbeitsleben nötig sind. Damit ist nicht der Verlust von Wissen oder Fähigkeiten gemeint, die man vielleicht einmal hatte. Dies lässt sich durch Qualifizierungsmaßnahmen, aber auch durch "learning by doing" in den meisten Fällen sehr schnell wieder aufholen. Wichtigere Verluste sind die Disziplin und Ausdauer, die für einen Arbeitsalltag - egal in welchem Job - erforderlich sind. Dazu kommt auch das Verlernen an der Freude an kleinen Erfolgen. Mit zunehmender Dauer der Abhängigkeit von Sozialleistungen wird die Hemmschwelle immer größer. Selbstmitleid und Versagensangst werden zuweilen unüberwindlich. Eine andere Form erlernter Antriebslosigkeit hat u.a. der ehemalige Bürgermeister von Neukölln Buschkowsky beobachtet. Ihm ist es nach eigenen Aussagen in einem seiner Bücher nicht gelungen, auch nur einen der arbeitsfähigen, aber wenig arbeitswilligen jungen Männer mit Migrationshintergrund an eine Lehrstelle zu binden. Immer wieder sprangen sie nach kurzer Zeit ab: zu anstrengend, schlechte Kollegen, keine Lust usw. Das war ja auch kein Problem, denn der Staat zahlte weiter für ihren Lebensunterhalt. Hinzu kommen schlechte schulische Leistungen, ein übertriebener Stolz, der mit Versagensangst einhergeht. Durch die staatliche Alimentierung werden also Massen von Menschen in die erlernte Antriebs- und Hilflosigkeit geleitet. Zitat: "Der vorsorgende Sozialstaat operiert mit drei Kurzfehlschlüssen: er schließt von Ungleichheit auf Benachteiligung, von Benachteiligung auf soziale Ursachen und von sozialen Ursachen auf paternalistische Maßnahmen. Damit übernimmt er die Gesamtverantwortung für die moderne Gesellschaft. Auch als er noch nicht so hieß, hat der vorsorgende Sozialstaat die neuen Untertanen gezüchtet - die betreuten Menschen. Sicherheit verdanken die meisten heute nicht mehr dem Gesetz, sondern der staatlichen Fürsorge. Im vorsorgenden Sozialstaat wird diese Daseinsfürsorge präventiv: Es wird geholfen, obwohl es gar keinen Bedarf gibt. Konkret funktioniert das so, dass die Betreuer den Fürsorgebedarf durch die Erfindung von Defiziten erzeugen. Der Wohlfahrtsstaat fördert also nicht die Bedürftigen, sondern die Sozialarbeiter. Soziale Gerechtigkeit als Umverteilung sorgt für die politische Stabilisierung der Unmündigkeit; sie bringt den Menschen bei, sich hilflos zu fühlen. Bei wohlfahrtsstaatlichen Leistungen muss man nämlich damit rechnen, dass der Versuch, den Opfern zu helfen, das Verhalten reproduziert, das solche Opfer produziert. Wer lange wohlfahrtsstaatliche Leistungen bezieht, läuft Gefahr, eine Wohlfahrtsstaatsmentalität zu entwickeln; von Kindesbeinen an gewöhnt man sich daran, von staatlicher Unterstützung abzuhängen. Und je länger man von wohlfahrtsstaatlichen Leistungen abhängig ist, desto unfähiger wird man, für sich selbst zu sorgen. Umverteilungspolitik reduziert also nicht die Armut, sondern die Kosten der Armut. Jede Transferleistung reduziert nämlich den Anreiz, die Armut durch eigene Produktivität zu überwinden. Mit anderen Worten: Die meisten politischen Hilfsprogramme ermutigen eine Lebensführung, die zur Armut führt. Norbert Bolz, Diskurs über die Ungleichheit, Wilhelm Fink Verlag, München, 2009, Seite 17

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